Die Leserfrage: Ich bin gekündigt worden wegen Unregelmäßigkeiten bei der Zeiterfassung. Angeblich habe ich während meiner Pausen nicht ausgestempelt. Wie kann ich mich gegen den Rauswurf wehren? Schließlich bin ich schon seit 20 Jahren in der Firma, da dürfte ich doch maximal nur abgemahnt werden oder?

Das sagt Rechtsanwalt Christian Wieneke-Spohler: Sie können eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, wenn Sie die Kündigung für nicht berechtigt erachten. Die Klage muss aber dem Gericht spätestens innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung vorliegen. Allerdings ist durchaus zweifelhaft, ob Sie mit der Klage recht bekommen, da ein Arbeitszeitbetrug eine Kündigung rechtfertigen kann, in besonders gravierenden Fällen sogar eine fristlose Kündigung.

Wenn der Arbeitgeber Ihnen nachweist, dass Sie vorsätzlich die Zeiterfassung ausgetrickst haben, liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor. Es darf sich nicht um ein bloßes Versehen Ihrerseits gehandelt haben und auch nicht nur um ein einmaliges „Augenblicksversagen“. Das hat jeweils der Arbeitgeber zu beweisen.

Haben Sie regelmäßig bewusst nicht gestempelt und sich damit in nicht unerheblichem Umfang bezahlte Pausenzeit erschlichen, können Sie sich auch nicht bei der stets vorzunehmenden Interessenabwägung auf eine langjährige Betriebszugehörigkeit berufen. Ihr vorsätzliches Handeln und die Wiederholungsgefahr lassen den Vertrauensbruch so schwer wiegen, dass das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses überwiegt, selbst wenn das Arbeitsverhältnis zuvor jahrelang beanstandungsfrei verlief. Da Sie außerdem wussten, dass der Arbeitgeber einen Arbeitszeitbetrug nicht billigt, musste der Arbeitgeber auch nicht das mildere Mittel der Abmahnung anstelle der Kündigung wählen.

In einem vergleichbaren Fall hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt (Urteil vom 17.02.2014, 16 Sa 1299/13) zugunsten des Arbeitgebers entschieden und eine fristlose Kündigung für rechtens erklärt.

Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Online unter www.martens-vogler.de