Bekomme ich trotz Elternzeit das Weihnachtsgeld?

Die Leserfrage: Mein Betrieb hat in den vergangenen Jahren immer Weihnachtsgeld ausgezahlt. Allerdings bin ich seit 15. Februar 2014 in Elternzeit. Habe ich trotzdem auch in diesem Jahr ein Recht darauf?

Das sagt Rechtsanwalt Reiner Stelling: Das von vielen Arbeitgebern im November gezahlte Weihnachtsgeld kann rechtlich unterschiedliche Grundlagen haben. Ist im Arbeitsvertrag oder tariflich kein Weihnachtsgeld vorgesehen, kann sich ein Anspruch aus einer betrieblichen Übung ergeben. Davon ist auszugehen, wenn der Arbeitgeber über einen längeren, mindestens drei Jahre dauernden Zeitraum ohne Vorbehalt allen Arbeitnehmern eine Sonderzahlung aus Anlass des Weihnachtsfestes leistet.

Während der Elternzeit ruht jedoch das Arbeitsverhältnis. Die wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag sind suspendiert. Dazu gehört auch die Fortzahlung der Vergütung. Ob der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld während der Elternzeit zahlen muss, hängt davon ab, welchen Zweck er damit verfolgt. Will der Arbeitgeber die von seinen Arbeitnehmer erbrachten Leistungen zusätzlich vergüten, handelt es sich beim Weihnachtsgeld um eine zusätzliche Gehaltszahlung. Darauf besteht während des suspendierten Arbeitsverhältnisses kein Anspruch.

Will der Arbeitgeber dagegen die Betriebstreue seiner Mitarbeiter anerkennen und sie weiterhin an den Betrieb binden, liegt keine Leistungsvergütung vor. Dann kann die Weihnachtsgeldzahlung auch während der Elternzeit beansprucht werden. In der Regel liegen jedoch Zahlungen mit Mischcharakter vor, mit denen sowohl die erbrachte Leistung vergütet als auch die Betriebstreue belohnt werden soll. Dann besteht kein Zahlungsanspruch.

Eine reine Belohnung Ihrer Betriebstreue müssten Sie im Prozess beweisen. Sie dürften aber in jedem Falle einen anteiligen Zahlungsanspruch für die Zeit vor Beginn Ihrer Elternzeit haben. Im Mutterschutz ist die Vergütungspflicht nicht außer Kraft gesetzt.

Unser Autor Dr. Rainer Stelling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. www.rae-gleim.de