Die Leserfrage: Ich werde demnächst eine Gehaltserhöhung von etwa 400 Euro bekommen und überlege, ob es für mich nicht günstiger wäre, meinen Arbeitgeber um einen Firmenwagen zu bitten, da ich zurzeit ohnehin auf der Suche nach einem neuen Wagen (Wert ca. 30.000 Euro) bin. Ich bin in Steuerklasse 4 und verdiene rund 2400 Euro brutto. Wovon hätte ich mehr?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Mit einer Gehaltserhöhung von 400 Euro brutto würden Sie circa 200 Euro mehr monatlich ausgezahlt bekommen. Wird Ihnen dagegen ein Firmenwagen gestellt, würde sich Ihr Nettogehalt aufgrund des geldwerten Vorteils um schätzungsweise 150 Euro pro Monat verringern. Die Differenz macht 350 Euro aus. Das heißt, wenn Anschaffung, Leasing und Unterhalt eines eigenen Neuwagens Sie monatlich weniger als 350 Euro kosten, wäre es für Sie vorteilhafter, eine Gehaltserhöhung statt des Firmenwagens zu nehmen.

Doch man muss noch andere Details berücksichtigen. Profitabler wird ein Firmenwagen vor allem dann, wenn der Arbeitgeber sich auch an den laufenden Kosten wie Benzin, Versicherung und Reparatur beteiligt. Des Weiteren hängt es von der Höhe des geldwerten Vorteils ab, ob der Firmenwagen für Sie die bessere Variante darstellt. Ein geldwerter Vorteil (den Sie versteuern müssen) entsteht, wenn Sie den Wagen privat nutzen dürfen, einschließlich der Fahrten zur Arbeit. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils müssen Sie sich entscheiden: Entweder beläuft er sich monatlich auf ein Prozent des Bruttolistenpreises (zzgl. Sonderausstattung) zum Zeitpunkt der Erstzulassung oder Sie ermitteln ihn durch das Führen eines Fahrtenbuchs.

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit dem Firmenwagen sind im Übrigen die Entfernungskilometer entscheidend: Je geringer der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs sowie die Entfernungskilometer, desto weniger müssen Sie versteuern. Wenn Sie dagegen ein Fahrtenbuch führen, wird der Anteil der Kosten für den Firmenwagen ermittelt, der auf Ihre Privatfahrten sowie auf Ihre Fahrten zur Tätigkeitsstätte entfällt.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. www.wpfischer.de