Landessprache lernen, Job suchen, Bedingungen der Sozialversicherung klären – neun Monate Vorbereitung sollten sein

Steuererklärung auf Französisch, belgisches Krankenversicherungssystem, hohe Lebenshaltungskosten: Am Anfang war es für Berufseinsteiger Daniel McCormack in Brüssel nicht leicht. Vor zwei Jahren trat er seinen ersten Job in Belgien an. Er ist Geschäftsführer der Johanniter International.

Auslandssemester und -praktika regen so manchen dazu an, nach dem Studium auch den Berufseinstieg im Ausland zu wagen. Für die Karriere kann das vorteilhaft sein, beweist man doch Flexibilität. Mit Mitte 20 ist der Zeitpunkt ideal: „Berufseinsteiger sind in der Regel jung und ungebunden“, sagt Karrierecoach Angela Schütte. Etabliert, mit Familie fällt der Schritt schwerer. Doch ein Jobeinstieg im Ausland birgt auch Risiken: Will man nach einigen Jahren zurück, ist möglicherweise der Kontakt zum heimischen Arbeitsmarkt verloren gegangen, Sitten und Gebräuche der deutschen Arbeitswelt nicht geläufig.

Englisch reicht nicht: Wer nach Portugal geht, sollte auch Portugiesisch können

Wen das nicht schreckt, der sollte seine Sprachkenntnisse aufpolieren. „Ich bin immer wieder überrascht, wie viele Absolventen glauben, mit Englisch durchzukommen“, sagt Heike Stoof-Sasse von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Die Landessprache zu lernen sei Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Start. Sie empfiehlt als Anfangslevel das Sprachniveau B1, was die einfache Verständigung über vertraute Themen meint. Optimal wäre allerdings B2 oder höher. Ab hier kann man sich auch über Fachthemen austauschen.

Mindestens neun Monate vor dem Einstieg sollten Bewerber mit der Vorbereitung anfangen. Um nach Stellen zu suchen, rät Schütte, die Deutschen Auslandshandelskammern anzusprechen. So können Bewerber Arbeitgeber ausfindig machen, die Geschäftskontakte nach Deutschland haben. Bei ihnen sind die Fähigkeiten deutscher Bewerber möglicherweise besonders gefragt.

Bei der Bewerbung müssen Absolventen Landessitten beachten: So sind in einigen Ländern wie USA, Kanada oder Großbritannien Bewerbungsfotos wegen der Anti-Diskriminierungsgesetze nicht erlaubt. Oft verzichtet man besser auch auf Anlagen. Viele US-Unternehmen öffnen pdf-Dokumente im Anhang aus Angst vor Viren gar nicht erst.

Auf die Stolpersteine in Bezug auf Vorsorgethemen weist Cornelia Banisch, Sozialpädagogin beim Raphaelswerk der Caritas in Hamburg, hin. Das Raphaelswerk berät Menschen, die Deutschland dauerhaft oder befristet verlassen wollen, und Deutsche, die nach einem Auslandsaufenthalt zurückkehren. „Wer schon mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet und damit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben hat, sollte wissen, dass er den Anspruch durch einen längeren Auslandsaufenthalt verliert“, sagt Banisch. „Und zwar, wenn er nicht innerhalb eines Jahres zurückkehrt und hier einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt.“ Wer länger wegbleiben will, kann sich kurz vor der Ausreise noch arbeitslos melden – so er denn die Kriterien dafür erfüllt. „Dann bleibt der Anspruch vier Jahre erhalten“, erklärt Cornelia Banisch.

Sie empfiehlt jedem, der ins Ausland geht, sich beraten zu lassen. „Es kommt so sehr auf die individuelle Situation des Absolventen an.“ Und auf die eigene Einstellung, zum Beispiel in Sachen Rente. „In die deutsche Rentenkasse kann man ja auch freiwillig vom Ausland aus einzahlen“, sagt Banisch. Aus Gründen der Solidarität wäre das zwar gut. „Aber wir wissen nicht, wie sich die hiesige Rentensituation entwickelt.“ Ob er das Einzahlen also für zukunftsträchtig hält, müsse jeder selbst entscheiden. Und dann kommt es immer auch auf das Land an, in dem man arbeitet. „Innerhalb der EU ist es insofern unproblematisch, als man auch dort Rentenansprüche erwirbt, die dann mit den deutschen Ansprüchen zusammengerechnet werden“, sagt Banisch. In anderen Ländern funktioniert das nur, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland existiert. Bei der Deutschen Rentenversicherung kann man eine Liste der Länder einsehen, die einen solchen Vertrag mit Deutschland unterzeichnet haben.

Zurück in Deutschland muss einen die Krankenkasse wieder aufnehmen

Einige Sozialversicherungsabkommen schließen auch die Krankenversicherung (KV) mit ein. „Wenn man aber in ein Land zieht, das nicht zur EU gehört und auch nicht auf der Liste steht, kann man eine private Krankenversicherung abschließen“, sagt Beraterin Banisch. Das kann eine Auslandskrankenversicherung einer deutschen Gesellschaft sein oder eine KV im Zielland. „Wer nach Deutschland zurückkehrt, wird aber auf jeden Fall wieder in der Krankenkasse aufgenommen: in die gesetzliche, wenn er vorher gesetzlich versichert war, und in die private KV, wenn er privat versichert war“, erklärt die Auslandsexpertin.

Eines sagt Cornelia Banisch denjenigen, die es in die Ferne zieht, aber auch immer wieder: „Man kann nicht alle Vorteile der deutschen Sozialversicherung ins Ausland mitnehmen. Das muss man einfach wissen, bevor man einen solchen Schritt wagt.“

Deutsche Auslandshandelskammern: www.ahk.de; Caritas-Beratung: www.raphaelswerk.de; Bewerbungstipps fürs Ausland: www.e-fellows.net; DRV: www.deutsche-rentenversicherung.de; Jobnetz der EU, Eures: https://ec.europa.eu/eures