Die Leserfrage: Was erwartet mich als Firmeninhaber, wenn eine Betriebsprüfung vorgenommen wird?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Zunächst wird Ihnen der Umfang der sogenannten Außenprüfung in einer schriftlichen Prüfungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt. Dies gilt allerdings nicht für die Lohn- und Umsatzsteuer. Hier kann Sie der Finanzbeamte ohne vorherige Ankündigung besuchen und bei Auffälligkeiten zur Gesamtüberprüfung übergehen.

Davon abgesehen wird Ihnen aber der voraussichtliche Prüfungstermin sowie der Name des Prüfers eine angemessene Zeit vor der Prüfung bekannt gegeben. Bei wichtigen Gründen können Sie die Verlegung des Termins beantragen. Wenn Sie keinen Steuerberater haben, wird die Prüfung in Ihrem Unternehmen stattfinden. Ein passender Raum und Hilfsmittel für die Prüfung müssen Sie unentgeltlich zur Verfügung stellen. Falls Sie keine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen können, findet die Prüfung im Finanzamt statt. Bei steuerlicher Beratung hingegen sollte die Prüfung in den Räumen Ihres Steuerberaters stattfinden.

Sind Ort und Termin festgelegt, beginnen Sie am besten umgehend mit der Vorbereitung. Der Schlüssel zur erfolgreichen Prüfung ist, dass Sie Ihre Geschäftsvorfälle ordentlich dokumentiert haben. Besonders interessant sind aus Sicht des Prüfers zum Beispiel Ihre Angaben auf Bewirtungsbelegen. Auch die Versteuerung der privaten Nutzung des Firmenwagens ist ein Prüfungsschwerpunkt. Während der Prüfung sind Sie zur Mitwirkung – Auskünfte, Vorlegen der Bücher – verpflichtet. Dieser Pflicht sollten Sie freundlich und sachlich nachkommen, damit Ermessensentscheidungen Ihres Prüfers möglichst zu Ihren Gunsten erfolgen.

Führt die Prüfung zu einer Änderung von steuerlichen Sachverhalten muss eine Schlussbesprechung abgehalten werden. Darin werden strittige Sachverhalte, rechtliche Beurteilungen von Prüfungsfeststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen erörtert. Das Ergebnis wird Ihnen dann in Form eines schriftlichen Prüfungsberichts bekanntgegeben.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. www.wpfischer.de