Die Leserfrage: Ich möchte im Laufe dieses Jahres ein dreimonatiges Sabbatical machen. Muss mein Arbeitgeber mir das genehmigen? Müssen wir einen Vertragszusatz machen oder sonstige rechtliche Bedingungen erfüllen?

Das sagt Rechtsanwalt Christian Wieneke-Spohler: Unter einem „Sabbatical“ versteht man eine Auszeit von drei bis zwölf Monaten, in welcher der Mitarbeiter nicht arbeitet. Anders als Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst haben Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft keinen Anspruch darauf. Den Versuch, einen Anspruch auf § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu stützen, wonach der Mitarbeiter eine Reduzierung der Arbeitszeit verlangen kann, wenn keine betrieblichen Belange entgegenstehen, hat das LAG Düsseldorf (Urteil vom 17.5.2006, 12 Sa 175/06) mit der Begründung abgelehnt, eine Reduzierung auf null – wenn auch nur vorübergehend – könne nicht beansprucht werden, zumindest stünden regelmäßig betriebliche Belange des Arbeitgebers entgegen.

Somit ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das Sabbatical erforderlich, wenn es im Unternehmen hierzu nicht eine mit dem Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarung gibt. Hat der Arbeitgeber bereits einem Arbeitskollegen ein Sabbatical gewährt, kann hieraus allerdings ein Anspruch auf Gleichbehandlung folgen. Das Sabbatical können Sie als unbezahlten Sonderurlaub nehmen oder sie vereinbaren mit ihrem Arbeitgeber, dass Überstunden, nicht genommener Urlaub, eine jährliche Sonderzahlung oder Teile des monatlichen Gehaltes in ein Arbeitszeitkonto eingezahlt werden, das sie dann für das Sabbatical in Anspruch nehmen können.

Wenn Sie sich mit dem Arbeitgeber auf das Sabbatical verständigt haben, sollten Sie hierzu eine schriftliche Vereinbarung treffen. Dies betrifft Beginn und Dauer des Sabbaticals, wie Zeit beziehungsweise Gehalt hierfür angespart wird, dass während Ihrer Abwesenheit eine Kündigung ausgeschlossen ist, wie gegebenenfalls mit Krankheitstagen während des Sabbaticals umgegangen wird – und letztendlich auch die Rückkehr zu Ihrem Arbeitsplatz.

Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Online: www.martens-vogler.de