Der deutsche Handwerksmeister hat eine Dreifachqualifikation. In erster Linie ist er im wahrsten Sinne des Wortes ein Meister auf seinem Fachgebiet. Zudem ist er Ausbilder und nicht zuletzt zur Selbstständigkeit befähigt, also Unternehmer.

Die Meisterkurse und die Meisterprüfung bestehen aus einem fachspezifischen theoretischen und einem praktischen Teil. In einem weiteren Ausbildungs- und Prüfungsteil geht es um Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Marketing und Recht. Kenntnisse auf dem Gebiet werden durch Klausuren nachgewiesen. Im vierten Teil dreht sich alles um das Thema Berufs- und Arbeitspädagogik. Auch hier erfolgt der Nachweis der Fähigkeiten durch schriftliche Leistungstests, aber auch eine praktische Lehrprobe in Form einer Unterweisung.