Es gibt kaum ein Zeugnis ohne Korrekturbedarf, sagt Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. "Manchmal nur wegen Kleinigkeiten, etwa Schreibfehlern."

Entdeckt ein ehemaliger Mitarbeiter falsche Angaben im Zeugnis, sollte er im ersten Schritt den Aussteller direkt ansprechen. "Mitunter ist der Fehler nur aus Unwissenheit geschehen, ohne bösen Willen", sagt Wieneke-Spohler.

Lehnt der Arbeitgeber eine Korrektur ab, rät der Anwalt dazu, eine Kanzlei hinzuzuziehen und ein Schreiben an den Arbeitgeber aufsetzen zu lassen, das ihn auffordert, die Änderungen vorzunehmen.

Die Fälle, in denen der Arbeitgeber sich an dieser Stelle immer noch querstellt, seien selten. "Passiert das, hat die Geschichte in der Regel einen Hintergrund, der über das Zeugnis hinausgeht."

Letzte Konsequenz ist der Schritt zum Arbeitsgericht. "Auch die Gerichte sind bemüht, den Streit in einer Güteverhandlung zu einem Vergleich zu führen", betont Anwalt Christian Wieneke-Spohler.

Eine vorgerichtliche Klärung sei dennoch empfehlenswert. "Für den Mitarbeiter wird es vor Gericht schwer, zu beweisen, dass zum Beispiel sein Führungsverhalten überdurchschnittlich gewesen ist."