Bei Berufseinsteigern sind befristete Jobs fast die Regel, vor allem in der Dienstleistung und der Wissenschaft. Mitunter Vorteile.

Müssen sich vor allem Berufseinsteiger mit befristeten Anstellungen zufriedengeben? Wer ist am häufigsten betroffen? Was empfehlen Experten? Nach einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat 2010 fast jeder zweite neu eingestellte Arbeitnehmer (46 Prozent) einen befristeten Vertrag bekommen. Im Vergleich dazu wurde 2001 fast jeder Dritte auf Zeit eingestellt.

Im Career Center der Universität Hamburg lassen sich viele Absolventen beraten, nur wenige von ihnen beschäftigt das Thema Befristung. "Sie definieren das für sich noch nicht als Problem", sagt Frauke Narjes, Leiterin des Career Centers. "Und einige von ihnen sind im Gegenteil sogar froh, sich bei ihrer ersten Anstellung nur ein bis zwei Jahre zu binden und nicht für Jahrzehnte festgelegt zu sein." Zum Problem werde die Befristung erst im Laufe einer Biografie beim zweiten, dritten oder vierten Vertrag. Narjes weist auf das Beispiel eines jungen Uni-Absolventen hin, dessen erste Anstellung dreimal hintereinander auf jeweils ein halbes Jahr befristet wurde. "Das ist hanebüchen", sagt Narjes. Eine zweijährige Befristung sei dagegen in Ordnung.

Ein befristeter Job sei zudem für viele Absolventen der Einstieg in Berufserfahrung und werde somit von den jungen Akademikern positiv bewertet, sagt Narjes. Sie gibt keine Empfehlungen, sondern stellt Ratsuchenden Fragen: Wo will ich beruflich hin? Und: Ist diese Tätigkeit meinem Ziel dienlich? Biete der Arbeitgeber nach der ersten Befristung erneut einen Job auf Zeit an, sei auch mal ein klares Nein angesagt. In Problemfällen rät Narjes, sich an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft zu wenden. Bei kleinen Firmen ohne Betriebsrat sollte der Mitarbeiter einen Anwalt hinzuziehen.

Von einer befristeten Generation könne man nicht sprechen, sagt Christian Hohendanner vom IAB. "Es kommt sehr auf die Branche an. Während im öffentlichen, sozialen und Dienstleistungsbereich eine Befristung häufiger ist, trifft das für Anstellungen in der Produktion und den Mint-Berufen (MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) nur in geringem Maße zu." Außerdem seien die Chancen auf dem Arbeitsmarkt besser, je höher die Qualifikation des Mitarbeiters ist. Zwar erhalten junge Akademiker zunächst häufig eine befristete Anstellung, bekommen dann jedoch später eher unbefristete Verträge, sagt der Wissenschaftler. In seiner eigenen Branche, in der rund 80 Prozent befristet arbeiten, greife das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. "Die ewige Befristung ist im Wissenschaftsbereich ein großes Problem."

Dennoch bedeutet eine Befristung nicht per se einen Nachteil. Das Gesetz verbietet sogar ausdrücklich eine Benachteiligung von Mitarbeitern mit Befristung. Das geht aus dem 23 Paragrafen umfassenden Teilzeit- und Befristungsgesetz hervor. Demnach gibt es zwei Arten von Befristungen, den kalendermäßig befristeten (ohne Sachgrund) sowie den zweckbefristeten Arbeitsvertrag, beispielsweise als Vertretung in der Elternzeit oder für einen Langzeiterkrankten.

"Am häufigsten kommen bei Neueinstellungen die Befristungen ohne Sachgrund vor, die längstens zwei Jahre zulässig sind und höchstens dreimal in dieser Zeit verlängert werden dürfen", sagt der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Lentz. Möchte der Arbeitgeber nach Ablauf der zwei Jahre eine neue Befristung vereinbaren, muss ein neuer Vertrag dann einen Sachgrund haben und rechtzeitig unterschrieben werden - "spätestens am Tag des Ablaufs der zwei Jahre müssen alle Unterschriften auf dem Vertrag sein".

Von den Befristungen ohne Sachgrund sind vor allem Mitarbeiter bei projektbezogenen Jobs betroffen, sagt Lentz. "Insbesondere in Wissenschaft, Universität, Medien und Werbung ist diese Art Verträge häufig, wenn Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln oder Projekt-Budgets bezahlt werden, die befristet sind." Zudem sind Befristungen zur Erprobung von drei bis sechs Monaten üblich, sagt der Arbeitsrechtler. "Die ersten sechs Monate im Job sind immer mit Risiken behaftet, denn auch bei unbefristeten Verträgen greift erst nach sechs Monaten der Kündigungsschutz."

In einigen Berufen sind befristete Verträge normal, wie bei Lehrern und Ärzten, sagt Kolja Briedis vom Hochschul-Informations-System (HIS) in Hannover. "Diese Beispiele zeigen, dass eine Befristung am Anfang der beruflichen Laufbahn nicht negativ ist." Zwar seien Befristungen beim Berufseinstieg weit verbreitet, das ändert sich jedoch in den Folgejahren gerade bei Hochqualifizierten zugunsten von Dauerbeschäftigungen. Man könne eher von einer verlängerten Probezeit sprechen, sagt Briedis, der Absolventen zehn Jahre nach ihrem Examen befragt hat. Danach sind befristete Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst häufiger als in der Privatwirtschaft.

Der Anteil der Befristungen an der Gesamtbeschäftigtenzahl liegt unter zehn Prozent. "Damit steht Deutschland im internationalen Vergleich gut da, denn in anderen Ländern liegt der Anteil der befristeten Verträge bei 25 bis 30 Prozent", sagt Christian Hohendanner vom IAB. Zudem wurde 2010 aus jeder zweiten befristeten eine unbefristete Festanstellung.