München. Jugendliche ab 15 dürfen in den Ferien maximal vier Wochen am Stück oder 20 Tage im Jahr arbeiten. Darauf weist die D.A.S. Rechtschutzversicherung hin. Ihr Arbeitstag darf dabei nicht mehr als acht Stunden haben. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen und darf pro Woche 40 Stunden nicht überschreiten. Akkord- und Wochenendarbeit sind ebenfalls nicht erlaubt. Keinesfalls sollten Schüler in unfallgefährdeten Bereichen arbeiten, der Einsatz in Kälteräumen zum Beispiel ist verboten.