Rund 2,2 Millionen Angestellte in Deutschland haben einen Zweitjob. Das hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg ermittelt. Einen solchen Nebenjob sprechen Angestellte aber besser mit ihrem Chef ab. Denn viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, wonach der Vorgesetzte über eine Nebentätigkeit informiert werden muss, erklärt Arbeitsrechtlerin Pia Alexa Becker. Manchmal müsse ein Zweitjob auch ausdrücklich genehmigt werden. Wer sich über solche Klauseln hinwegsetzt, riskiere eine Abmahnung oder die Kündigung, warnt Becker in der Zeitschrift "Junge Karriere" (11/2009). Der Arbeitgeber dürfe einen Zweitjob nicht generell verbieten. Allerdings muss er nicht jeder Arbeit nach Feierabend zustimmen. Der Nebenjob darf nämlich nicht die Leistungsfähigkeit des Angestellten beeinträchtigen.