Wenn eine Mitarbeiterin einer Tierarztklinik während der Behandlung von einer Katze gebissen wird, kann sie kein Schmerzensgeld verlangen. Das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt (Az.: 13 Sa 2141/08). Denn bei einem solchen Biss handele es sich um einen Arbeitsunfall. Entsprechend stehe dem Arbeitnehmer nur dann Schadenersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem Arbeitgeber zu, wenn dieser den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat.