Drei Banken erfüllen die Vorgaben nicht: Deutsche Bank, HypoVereinsbank und Postbank. Kritisiert werden schwammige Formulierungen.

Hamburg. Die konservative Bankkundin wollte eine ganz sichere Anlage. Doch der Berater empfahl ihr einen offenen Immobilienfonds, also eine Anlageform, die seit rund zwei Jahren in der Krise steckt. Manche dieser Fonds werden seit Monaten nicht mehr gehandelt. Auch Verluste bei der Wertentwicklung können nicht ausgeschlossen werden. "Festgeld oder Bundesschatzbriefe wären nahe liegende Empfehlungen für die Kundin gewesen", sagt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die falsche Beratung ereignete sich trotz des Beratungsprotokolls, das die Banken seit Beginn des Jahres für jedes Kundengespräch erstellen müssen. Die Anlage wurde nur möglich durch ein kleines Kreuzchen im Beratungsprotokoll: Auf Wunsch der Kundin wird vom zuvor ermittelten Risikoprofil abgewichen, stand hinter diesem Kreuz. Das hatte die Kundin übersehen.

"Es ist davon auszugehen, dass solche Fälle von Verbrauchertäuschung durch die neuen Protokolle häufig vorkommen", sagt Oelmann. Bei der Verbraucherzentrale Hamburg rechnet man damit, dass viele Verbraucher problematische Formulierungen in den Beratungsprotokollen noch nicht bemerkt haben. "Erst wenn die Geldanlage zum Flop wird, werden sich die Probleme für die Kunden zeigen", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hat 14 Beratungsprotokolle von Banken und Sparkassen untersucht. Es muss insgesamt folgende Punkte enthalten: Anlass und Dauer des Gespräches, die persönliche Einkommens- und Finanzsituation des Kunden, die Wünsche und Anlageziele des Kunden, die Anlagen, um die es im Gespräch geht, und schließlich die Produktempfehlungen des Beraters sowie dessen Begründung. Vorteil für den Kunden: Mit dem Protokoll soll der Kunde eine mögliche Falschberatung vor Gericht leichter beweisen können. Nur zwei Drittel der angefragten Institute stellten ihre Protokolle zur Verfügung.

Obwohl die gesetzlichen Vorgaben nicht sehr konkret sind, werden sie von drei Banken nicht eingehalten, geht aus der Studie hervor. "Deutsche Bank, HypoVereinsbank und Postbank erfüllen die gesetzlichen Vorgaben bei dem Beratungsprotokoll nicht", sagt Holger Handstein von der Verbraucherzentrale NRW, der die Studie mit Unterstützung des Bundesverbraucherministeriums erstellt hat.

"Bei diesen drei Banken fehlt die Gewichtung der wesentlichen Anliegen einer Geldanlage völlig", sagt Handstein. "Doch die Gewichtung der wesentlichen Anliegen ist ein unverzichtbarer Baustein, damit der Berater eine Empfehlung aussprechen kann." Postbank und HypoVereinsbank verweisen auf zusätzliche Textfelder, die dafür genutzt werden können.

Große Schwächen zeigen die Protokolle auch bei der Begründung der Anlageempfehlungen. Es sind meist Standardsätze wie bei der Deutschen Bank, die sich für jedes Produkt nutzen lassen: "Die Empfehlung für genanntes Wertpapier trägt dazu bei, den uns von Ihnen bekannten konkreten Anlagezweck zu erreichen."

Lediglich die UmweltBank geht in der Begründung auf Produkteigenschaften ein und ordnet diese den Zielen des Kunden zu. Die Bank bietet insgesamt auch das beste Beratungsprotokoll im Test. "Leider verlangt sie eine Unterschrift, die über eine reine Empfangsbestätigung hinausgeht", sagt Handstein. Deshalb könne auch dieses Protokoll nicht als verbraucherfreundliches Exemplar hervorgehoben werden.

Auch Targobank (früher Citibank), HypoVereinsbank und Postbank verlangen eine Unterschrift. "Das kann dazu führen, dass man es schwer hat, später vor Gericht eine Falschberatung zu beweisen", sagt Handstein. Besonders groß sei diese Gefahr bei der Targobank, da der Kunde Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls bestätige.

Die Verbraucherschützer fordern verbindlichere gesetzliche Vorgaben zu den Beratungsprotokollen. Außerdem müssten sie mit den Produktinformationsblättern verzahnt werden. "Jetzt helfen die Protokolle vor allem den Banken", sagt Handstein. "Die Verbraucher werden kaum geschützt."