21.02.13

Nach Razzia

Anlagebetrug: Experten raten Opfern, Ruhe zu bewahren

Staatsanwaltschaft warnt davor, vorschnell Anwälte zu beauftragen. Zwei Verdächtige aus Hamburg werden in Hessen verhört.

Hamburg/Frankfurt/Main. Zwei Tage nach der bundesweiten Razzia gegen mutmaßliche Anlagebetrüger um die Frankfurter Immobiliengruppe S&K ist das genaue Ausmaß des Schadens weiterhin unklar. Man rechne mit Tausenden Geschädigten, erklärte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu am Donnerstag in Frankfurt. Schätzungen von Anwaltsbüros, die von bis zu 100.000 Geschädigten berichteten, könne man nicht nachvollziehen.

Möller-Scheu bestätigte Medienberichte, dass es am Mittwoch Nachdurchsuchungen bei einer Fondsgesellschaft in München gegeben hat. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag mit einer bundesweiten Razzia an 130 Orten Beweise für einen der größten Fälle von Anlagebetrug in Deutschland gesichert.

Die Amtsgerichte in Frankfurt und Hamburg nahmen die sechs Hauptverdächtigen in Untersuchungshaft, darunter auch die beiden Gründer der Gruppe S&K. Den sechs Männern im Alter zwischen 31 und 70 Jahren wird Untreue sowie gewerbs- und bandenmäßiger Betrug mit Kapitalanlagen vorgeworfen. Sie sollen über ein Schneeballsystem die Anleger um mehr als 100 Millionen Euro geprellt und das Geld mit einem extrem aufwändigen Lebensstil verprasst haben. Die beiden Beschuldigten aus Hamburg sollen in den nächsten Tagen zu Befragungen nach Hessen gebracht, sagte die Oberstaatsanwältin. Insgesamt wird gegen 50 Verdächtige ermittelt.

Für die Opfer besteht aus Sicht des Verbraucherschutzes kein Grund für hektische Aktivitäten. "Man muss nicht sofort zum Anwalt rennen. Erst einmal gilt es, Ruhe zu bewahren und die Entwicklung der Geschehnisse zunächst zu beobachten", sagte der Kapitalmarktexperte Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Derzeit seien viele Anwaltsbüros unterwegs, um in dem Fall mit mehreren tausend Geschädigten neue Mandanten zu gewinnen. Für die Geschädigten sei nicht ganz einfach zu erkennen, wer ihre Interessen besonders gut vertreten könne und ob bei den mutmaßlichen Betrügern überhaupt etwas zu holen sei, das den Aufwand rechtfertige. "Ich warne vor Kanzleien, die eine Garantie aussprechen, dass man sein Geld auf jeden Fall zurückbekommt", sagte Feck. Das könne zum jetzigen Zeitpunkt niemand seriös beurteilen. "Ein schönes Urteil nutzt wenig, wenn dann nichts zu holen ist. Das Verfahren ist einfach kein Selbstläufer", warnte der Fachanwalt.

Feck verwies auf die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die auch etliche Vermögenswerte sichergestellt hat. "In einigen Wochen ist es sicher sinnvoll, über einen Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte zu verlangen", sagte der Verbraucherschützer. Auf dieser Grundlage müsse dann das weitere Vorgehen geplant werden. Verjährungsfristen drohten vorerst nicht, da die Verdachtsmomente gerade erst bekanntgeworden seien.

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