17.01.13

Verbraucher

Jobwechsel zu Jahresbeginn kann teuer werden

Bei Kündigung im neuen Jahr verlangen Chefs oft Weihnachtsgeld und teure Fortbildung zurück – dürfen sie das? Details im Vertrag zählen.

Foto: dpa
Geldscheine
Wer zu Beginn eines neuen Jahres kündigt, soll häufig Sonderzahlungen wie etwa das Weihnachtsgeld erstatten. Betroffene sollten aber vorab ihren alten Vertrag genau studieren. Eine Rückzahlungspflicht muss vereinbart sein

Bremen. Vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben kommt es in den ersten Wochen des neuen Jahres vielfach zum immer gleichen Disput: Der Chef ist empört, weil ein von ihm geförderter Mitarbeiter plötzlich kündigt – und verlangt dann Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld zurück. Oder die Kosten für den Fortbildungskurs aus dem vergangenen Jahr.

Muss der Jobwechsler das Geld tatsächlich zurückerstatten? Normalerweise nicht, sagt Klaus-Dieter Franzen vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Es sei denn, die Rückzahlungspflicht ist rechtlich einwandfrei vereinbart. Dann kann ein Stellenwechsel in den ersten Monaten des neuen Jahres teuer zu stehen kommen.

Wer in den kommenden Wochen seiner alten Firma den Rücken kehren will und Ärger um Gratifikationen befürchtet, sollte vor der Kündigung am besten noch einmal in seinen bisherigen Vertrag schauen, wie der Bremer Arbeitsrechtler Franzen rät. Grundsätzlich gilt: Leistungsorientierte Boni und Provisionen etwa für Außendienstler, Fach- oder Führungskräfte, die Teil der Vergütung sind, müssen beim Jobwechsel nicht zurückerstattet werden. Auch ein 13. oder 14. Monatsgehalt darf getrost behalten werden.

Gleiches gilt, wenn der Boss die Arbeitsleistung freiwillig mit Extra-Zuwendungen zum Jahresende honoriert hat. Zum Beispiel, um eine Fachkraft zu halten oder sie für ihre Firmentreue zu belohnen. Prinzipiell muss sich auch in diesen Fällen kein scheidender Mitarbeiter von Geld-zurück-Forderungen ins Boxhorn jagen lassen. Eine gesetzliche Rückzahlungsverpflichtung gibt es nicht. Gezahlt ist gezahlt. Das gilt auch dann, wenn die Firma eine kostspielige Weiterbildung finanzierte und auf Gegenleistung setzte.

Kompliziert kann es werden, wenn der Arbeitgeber auf Rückzahlungsregelungen pocht, die im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag stehen. Dann sollten Betroffene höllisch aufpassen und die Formulierung für den Kündigungsfall am besten von einem Fachanwalt prüfen lassen, rät Franzen. Denn: Dass entsprechende Vertragsklauseln existieren, heiße noch lange nicht, dass sie auch zulässig sind, gibt der Jurist zu bedenken.

Der Teufel steckt im Detail. Ein Beispiel: Heben beide Parteien das Arbeitsverhältnis auf, greift der Geld-zurück-Passus nicht. Keinen Cent zurückzahlen müsste der Mitarbeiter zudem, wenn sein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft und er gar nicht kündigt. Bis zu 100 Euro Extra-Geld müssen nach geltender Rechtsprechung sowieso nicht zurückgezahlt werden, Vertrag hin oder her. Grundsätzlich unwirksam ist auch eine Klausel, die dem Arbeitgeber vorschreibt, dass er Gratifikationen selbst nach dem 30. Juni des Folgejahres noch zurückzahlen soll.

Vorsicht ist zudem geboten, wenn die Gratifikation zwar über 100 Euro, aber unter einem Bruttomonatsgehalt liegt. Dann darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter vertraglich höchstens bis 31. März des Folgejahres binden. Will der Beschäftigte vorher kündigen, müsste er bei dieser Klausel die Sonderzahlung zurücküberweisen.

Fiel das Weihnachtsgeld großzügig aus, also in Höhe von einem Bruttogehalt und mehr, darf der Chef die Zahlung durchaus mit einem Kündigungsverbot über den 31. März hinaus verknüpfen. Der Beschäftigte müsste dann den nächstmöglichen Kündigungstermin wählen, um der Rückzahlungspflicht zu entgehen.

Wichtig: Ist eine vertraglich vereinbarte Rückerstattungspflicht von Gratifikationen wie Weihnachtsgeld rechtlich korrekt abgefasst, kann ihr der Arbeitnehmer bei Eigenkündigung nicht entrinnen. Er muss dann in den sauren Apfel beißen und die Zuwendung in voller Höhe zurücküberweisen – plus Lohnsteuer und Sozialabgaben, die der Chef abgeführt hat. Der Sockelbetrag von 100 Euro greift dann nicht. Geld zurückzahlen muss auch, wer sich vom Chef die Weiterbildung sponsern ließ, aber nicht drei weitere Jahre im Unternehmen bleiben will, wie vorher ausdrücklich und zulässig vereinbart.

Die Favoriten unseres Homepage-Teams

Wer wird neuer Sportchef beim HSV? Jörg Schmadtke (l.) und Felix Magath werden derzeit heiß gehandelt
20:01HSV
Suche nach Arnesen-Nachfolger: Ohne Hast, aber wenig Zeit

HSV-Sportchef Arnesen ist weg, über seinen Nachfolger ist sich der Aufsichtsrat noch nicht im Klaren. Wird es Schmadtke, kommt Magath oder gar ein ganz anderer? mehr...


Hoffenheims Spieler bejubeln den Führungstreffer durch Firmino
21:04Relegation im Liveticker
Live! Hoffenheim vs. K‘lautern 2:0 – Doppelpack von Firmino

Das Hinspiel der Relegation wird in Hoffenheim ausgetragen. 1899 will erstklassig bleiben, der FCK will der TSG den Platz in der Bundesliga wegschnappen. Hier geht's zum Liveticker. mehr...


Viele Touristen besuchen bei strahlendem Sonnenschein den Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor in Berlin. In einer BBC-Studie schlug Deutschland Japan als Spitzenreiter aus dem Rennen um das beliebteste Land der Welt
15:02Gesellschaft
BBC-Umfrage: Deutschland beliebtestes Land der Welt

In Krisenzeiten ist es überraschend. Eine Umfrage sieht Deutschland als Spitzenreiter, was den positiven Einfluss in der Welt angeht. Das hängt wohl auch mit einem neuen Image zusammen. mehr...


Gefilmt nach der Tat: Einer der Täter mit blutverschmierten Beil und Händen
Aktualisiert vor 17 MinutenTerrorattacke
"Was wollt Ihr?" – "Krieg führen in London"

Einer der beiden Täter ist nach dem Terroranschlag von London identifiziert – doch es bleiben viele Fragen. Gab es ein Netz von Mitwissern? Eine zweifache Mutter wird derweil als Heldin gefeiert. mehr...

Alles über Ihre Straße

Top-Videos
neuer Sportchef
Schmadtke schwärmt vom HSV – Fans wollen Magath

Das Aus von Sportchef Frank Arnesen ist besiegelt. Bei der Suche nach seinem Nachfolger haben Jörg Schmadtke und Felix Magath die größten…mehr »

Top Bildergalerien mehr
Neu im Kino

Die Filmstarts am 23. Mai

Offiziell eingeweiht

Bildungszentrum in Wilhelmsburg eröffnet

Hamburg

Starkregen verursacht zahlreiche Schäden

USA

Monster-Tornado in Oklahoma

tb_top_arbeitgeber.jpg
Hamburgs Beste Arbeitgebe…

Erfahren Sie hier mehr über die Preisträger 2013!mehr

tb_umweltp.gif
UmweltPartnerschaft

Lernen Sie hier die UmweltPartner in Hamburg kennen!mehr

Highlights
tb_hh_mahjong100.jpg
Mahjong

Spielen Sie mit!mehr

rb_wetter_926045a.jpg
Wetter in Hamburg

Der aktuelle Wetterbericht mit Karte und Vorhersagemehr

rb_stadtplan_926042a.jpg
Stadtplan Hamburg

Mit dem Hamburger Stadtplan Adresse und Orte findenmehr