Bei Kündigung im neuen Jahr verlangen Chefs oft Weihnachtsgeld und teure Fortbildung zurück – dürfen sie das? Details im Vertrag zählen.
Verbraucher
Jobwechsel zu Jahresbeginn kann teuer werden
Von Berrit Gräber
Bei Kündigung im neuen Jahr verlangen Chefs oft Weihnachtsgeld und teure Fortbildung zurück – dürfen sie das? Details im Vertrag zählen.
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