Oberlandesgericht Hamburg prüft im Verfahren gegen E.on Hanse weitere Details

Hamburg. In dem seit Jahren andauernden Gasstreit Zehntausender Kunden mit dem Versorger E.on Hanse wird es vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) am 30. Januar 2013 eine Entscheidung geben. Das kündigte der Vorsitzende Richter Ralph Panten gestern in einer Verhandlung an. "Ob es aber wirklich ein Urteil sein wird, ist noch nicht sicher, es könnte auch um eine erneute Beweisaufnahme gehen", sagte Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Panten sei immer für eine Überraschung gut. Die Verbraucherschützer unterstützen 53 E.on-Hanse-Kunden bei einer sogenannten Feststellungsklage, die nachweisen soll, dass alle Preiserhöhungen seit 2004 unwirksam sind. Rund 55 000 Kunden wehren sich gegen die umstrittenen Anhebungen. Nur etwa 5000 von ihnen haben deshalb ihre Rechnungen nicht vollständig bezahlt. Der große Teil hat nur Widerspruch eingelegt.

Vor dem OLG wurde jetzt erörtert, ob sich E.on Hanse gegen die rebellierenden Kunden überhaupt wehren konnte. Obwohl sie die Preiserhöhungen nicht akzeptierten, sei eine Kündigung nicht möglich gewesen, argumentierte der Anwalt des Gasversorgers. Dazu wurden drei Mitarbeiter als Zeugen vernommen. Nach ihren Aussagen habe das Bundeskartellamt darauf bestanden, dass diesen Kunden nicht die Gaslieferung gesperrt werde. Denn zu diesem Zeitpunkt war E.on Hanse noch in der Rolle eines Monopolisten. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist erst seit 2006 möglich. "Es gab ein Rundschreiben des Bundeskartellamts. Darin hieß es, dass wir den Kunden, die Widerspruch eingelegt haben, nicht mit einer Versorgungssperre oder Kündigung drohen dürfen", sagte der Zeuge Mario Pohlmann. Zeugen vom Bundeskartellamt waren nicht geladen.

Der Anwalt der Kläger, Joachim Bluhm, kritisierte, dass sich das Verfahren vor dem OLG in die Länge zieht. Seit 2009 ist die Sache dort anhängig, die erste Klage der Gasrebellen gab es bereits im April 2005. "Wir registrieren eine gewisse Tendenz, wie der 13. Zivilsenat des OLG bei der Auslegung von Urteilen des Bundesgerichtshofs die große Linie aus den Augen verliert", sagte Bluhm. Planten nahm diesen Vorwurf amüsiert zur Kenntnis. Zuvor hatte es im Gerichtssaal Auseinandersetzungen um Verfahrensfragen gegeben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Preisanpassungsklausel von E.on Hanse bereits 2008 für unwirksam erklärt. Im März dieses Jahres wurde dann vom BGH entschieden, welche Folgen das für die Preisberechnung hat. Ursprünglich hätte dann für die Kunden der zu Vertragsbeginn vereinbarte Preis gegolten. Der BGH kam in diesem Punkt aber den Versorgern entgegen. Für die Neuberechnung kann maximal der Tarif herangezogen werden, der drei Jahre vor dem ersten Widerspruch gegolten hat.