19.11.12

Kräftige Zuschläge

Auch Energieriesen Eon und RWE erhöhen Strompreise

Höhere Ökostromabgabe und steigende Netzentgelte treiben die Strompreise im neuen Jahr. Über 450 Anbieter kündigen zum Stichtag Zuschläge an.

Foto: dpa
Steckdosenleiste
Strom wird ab Januar 2013 teurer: Im Schnitt liegen die Aufschläge der Stromversorger bei 11,7 Prozent

Düsseldorf/Essen. Im kommenden Jahr müssen auch hunderttausende Kunden der Energieriesen Eon und RWE deutlich mehr für ihren Strom bezahlen. Der Preis bei Eon steige im Schnitt um 8,7 Prozent, teilte der Eon-Vertrieb am Montag mit. Eon hat rund sechs Millionen Kunden. RWE will den Preis für seine Kunden in der Grundversorgung vorerst stabil halten. Der Strompreis für die etwa 500.000 Kunden mit Festpreisverträgen werde aber im Schnitt um 8 bis 9 Prozent erhöht, um die höheren staatlichen Abgaben umzulegen, sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Außerdem erhöht RWE die Tarife für Nachtspeicherofen- und Wärmepumpenkunden. Davon sind allein in NRW, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz rund 250.000 Kunden betroffen.

Für die Eon-Kunden bringe die Preiserhöhung im Schnitt monatliche Mehrkosten von 6,20 Euro, hieß es in der Mitteilung. Eon liege damit unter dem Marktschnitt von knapp 12 Prozent Aufschlag. Bis zum Montagabend haben nach Angaben des Internetvergleichsportals Verivox 468 der rund 1000 Stromanbieter in Deutschland Preiserhöhungen angekündigt. Branchenkenner erwarten angesichts der knappen Margen in der Branche weitere Erhöhungen im Frühjahr. Spätestens bis zu diesem Dienstag (20.11.) müssen die Versorger ihre Kunden über Preiserhöhungen informieren, damit sie bis zum 1. Januar wirksam werden können.

Der Bund der Energieverbraucher nannte die Erhöhungswelle "unverschämt". Die zusätzlichen staatlichen Lasten entsprächen einem um 6 bis 8 Prozent höheren Strompreis. Erhöhungen über 8 Prozent sollten die Verbraucher nicht hinnehmen, riet der Bund der Energieverbraucher. Wer einen möglichen Prozess nicht scheue, solle den alten Preis weiterzahlen und schriftlich der Preiserhöhung widersprechen, riet der Verband.

Strompreiserhöhung? Sonderkündigungsrecht nutzen
Strompreiserhöhung? Sonderkündigungsrecht nutzen
Für Verträge mit dem Energieversorger gelten bestimmte Kündigungsfristen. Bei den Grundversorgern betrage diese Frist zwei Wochen, erläutert Horst-Ulrich Frank von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.
Bei anderen Anbietern müssten sich Kunden an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten. Ausnahme: Bei einer Preiserhöhung dürfe der Vertrag in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung gekündigt werden.
Strom- und Gaskunden in Deutschland müssen möglicherweise mit einer zusätzlicher Preiserhöhung rechnen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob am Mittwoch (6. Juni) die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Entgelte für die Nutzung der Strom- und Gasnetze auf. Die Netzagentur müsse höhere Ansätze berücksichtigen, so die Richter. Diese Kosten können die Unternehmen an die Kunden weiterreichen.
Preissteigerungen müssten die Stromversorger sechs Wochen vorher ankündigen, erklärt Frank. Die Lieferanten müssten nicht begründen, warum sie die Preise anheben – "aber in der Regel wollen sie ja die Schuld von sich weisen", erläutert Frank. So würde oft auf eine Erhöhung der Netzentgelte oder auch höhere Steuern verwiesen.
Allerdings schließen manche Versorger ein Sonderkündigungsrecht aus, wenn Abgaben wie Netzentgelte steigen. Rechtlich sei das aber umstritten, betont Frank.
Denn bei Netzentgelten hätten die Versorger Spielraum. Manche geben höhere Abgaben nicht sofort an ihre Kunden weiter, andere verzichten ganz darauf.
Hier lohne sich ein Blick in die Geschäftsbedingungen, wo das Sonderkündigungsrecht beschrieben wird. (dpa)
Kernkraftwerke in Deutschland: Betrieb, Stilllegung und Abbau
Kernkraftwerke in Deutschland: Betrieb, Stilllegung und Abbau
Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima hat der Bundestag Ende Juni 2011 den Atomausstieg Deutschlands bis zum Jahr 2022 beschlossen.
Das bedeutet, dass alle Kernkraftwerke nach und nach stillgelegt und abgegebaut werden müssen.
Die Demontage kann je nach Methode mehr als zehn Jahre dauern. Eine Übersicht der Atomkraftwerke in Deutschland (ohne Forschungsreaktoren):
In Betrieb:
Zur Zeit arbeiten noch neun Atomkraftwerke, für die aber bereits das Jahr der Abschaltung festgelegt ist:
Grafenrheinfeld (Bayern, 2015)
Gundremmingen B (Bayern, 2017)
Philippsburg 2 (Baden-Württemberg, 2019)
Grohnde (Niedersachsen, 2021)
Brokdorf (Schleswig-Holstein, 2021)
Gundremmingen C (Bayern, 2021)
Isar 2 (Bayern, 2022)
Neckarwestheim 2 (Baden-Württemberg, 2022)
Emsland (Niedersachsen, 2022)
Abgeschaltet:
Acht Meiler wurden 2011 abgeschaltet, aber noch nicht stillgelegt. Theoretisch könnten sie wieder in Betrieb gehen:
Neckarwestheim 1 (Baden-Württemberg)
Philippsburg 1 (Baden-Württemberg)
Isar 1 (Bayern)
Biblis A und B (Hessen)
Unterweser (Niedersachsen)
Brunsbüttel (Schleswig-Holstein)
Krümmel (Schleswig-Holstein)
In Stilllegung:
Bei 16 Kernanlagen ist der Rückbau unumkehrbar im Gange:
Rheinsberg (Brandenburg, außer Betrieb seit 1990, Stilllegung begann 1995)
Eggenstein-Leopoldshafen (2 Anlagen, Baden-Württemberg, außer Betrieb seit 1984/1991, Stilllegung begann 1987/1993)
Obrigheim (Baden-Württemberg, außer Betrieb seit 2005, Stilllegung begann 2008)
Gundremmingen A (Bayern, außer Betrieb seit 1977, Stilllegung begann 1983)
Greifswald (5 Anlagen, Lubmin, Mecklenburg-Vorpommern, außer Betrieb seit 1989/1990, Stilllegung begann 1995)
Lingen (Niedersachsen, außer Betrieb seit 1977, Stilllegung seit 1985/88)
Stade (Niedersachsen, außer Betrieb seit 2003, Stilllegung begann 2005)
Jülich (Nordrhein-Westfalen (außer Betrieb seit 1988, Stilllegung begann 1994)
Hamm-Uentrop (Nordrhein-Westfalen, außer Betrieb seit 1988, Stilllegung begann 1993/97)
Würgassen (Nordrhein-Westfalen, außer Betrieb seit 1994, Stilllegung begann 1997)
Mülheim-Kärlich (Rheinland-Pfalz, außer Betrieb seit 1988, Stilllegung begann 2004)
Abgebaut:
Drei Kraftwerke sind komplett zurückgebaut:
Großwelzheim (Bayern; außer Betrieb seit 1971; Stilllegung und Abbau zwischen 1983 und 1998)
Niederaichbach (Bayern, außer Betrieb seit 1975, Stilllegung und Abbau zwischen 1975 und 1995)
Kahl (Bayern; außer Betrieb seit 1985; Stilllegung und Abbau zwischen 1988 und 2010) (dpa)
dpa
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