14.11.12

Krankmeldung

Arbeitgeber darf am ersten Tag ärztliches Attest fordern

Wenn ein Mitarbeiter krank ist, darf die Firma bereits am ersten Tag eine Krankmeldung verlangen, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Foto: dpa
Krankenmeldungen
Bundesarbeitsgericht: Der Arbeitgeber darf bereits am ersten Krankheitstag vom Arbeitnehmer ein Attest verlangen

Erfurt. Dieses Urteil wird die derzeit 37,2 Millionen Arbeitnehmer und ihre jeweiligen Arbeitgeber interessieren: Auf Verlangen der Arbeitgeber müssen Beschäftigte müssen bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Die Arbeitgeber müssen es auch nicht begründen, wenn sie bereits so früh auf die Vorlage einer Krankmeldung bestehen.

Gesetzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten Krankheitstag musste bisland ein Arztattest vorgelegt werden.

Im Prozess vor dem Bundesarbeitsgericht hatte ein TV-Redakteurin aus Köln geklagt. Sie war nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein Attest vorzulegen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz räumte dem Arbeitgeber das Recht ein, schon vor dem vierten Krankheitstag einen Krankenschein zu verlangen.

Die Klägerin hat sich daher in den Vorinstanzen bisher erfolglos gegen die Anweisung ihres Arbeitgebers gewehrt. Sie vertrat die Ansicht, dass die Weisung willkürlich sei und das allgemeine arbeitsrechtliche Schikaneverbot verletze. Außerdem argumentierte sie, dass bei ihr kein Missbrauchsverdacht hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. Ihr Arbeitgeber hielt wiederum entgegen, dass er die Anweisung nicht begründen müsse.

Der Anwalt der Klägerin sah in der Anweisung eine Disziplinierungsmaßnahme, weil nicht von allen Mitarbeitern verlangt wurde, am ersten Tag der Krankheit ein Attest vorzulegen. "Ich bin ein Mensch, der mit Fieber zur Arbeit kommt", sagte die leitende Redakteurin, die seit 32 Jahren beim WDR arbeitet. "Ich liebe meine Arbeit."

In Deutschland waren Arbeitnehmer im vergangenen Jahr durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krankgemeldet. Den niedrigsten Krankenstand der vergangenen 20 Jahre gab es 2007 mit rund 7,9 Fehltagen.

Pflichten von Mitarbeitern bei Krankheit

Mitarbeiter in Unternehmen haben Rechte und Pflichten – auch bei Krankheit. Eine Übersicht:

Fehlzeiten:

2011 waren Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krankgemeldet. Damit fehlten durchschnittlich 3,8 Prozent der Mitarbeiter. Den niedrigsten Krankenstand der vergangenen 20 Jahre gab es 2007 mit rund 7,9 Fehltagen.

Krankmeldung:

Ist ein Arbeitnehmer krank, muss er seinen Arbeitgeber spätestens zu Beginn des Arbeitstages informieren. Der Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, die Art seiner Erkrankung zu nennen.

Arbeitsunfähigkeit:

Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage muss ein Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Daraus muss auch die voraussichtliche Dauer der Fehlzeit hervorgehen.

Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung aber auch schon früher verlangen. Manchmal ist die Frist für ein Attest im Arbeits- oder Tarifvertrag gesondert geregelt.

Lohnfortzahlung:

Kranke Arbeitnehmer in Deutschland haben bis zu einer Dauer von sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Diese Regel gilt aber nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit und ohne eigenes Verschulden eingetreten ist. Als selbstverschuldet gelten zum Beispiel Unfälle durch Alkohol am Steuer. (dpa)

dpa/ha
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