Programmierer klagt auf Besitzanteil von 84 Prozent und beruft sich auf einen Vertrag aus 2003

New York. Um die Internetplattform Facebook gibt es einen skurrilen Besitzstreit: Ein Programmierer will vor einem US-Gericht im US-Bundesstaat New York einen Anteil von 84 Prozent an dem weltweit bekannten gesellschaftlichen Netzwerk einklagen. Facebook bezeichnet die Klage als völlig unbegründet. Bis zu einer Klärung hat ein Richter allerdings jegliche Transfers von Vermögenswerten untersagt. Das Geschäft von Facebook sei dadurch aber nicht beeinträchtigt, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Facebook hält auch die Maßnahme des Richters für haltlos und geht dagegen vor. Der Fall wurde an eine höhere Instanz verwiesen.

Der Kläger behauptet, 2003 vom Facebook-Mitbegründer Mark Zuckerberg mit der Entwicklung der Internetseite beauftragt worden zu sein und dafür Anteile zugesagt bekommen zu haben. Der am 30. Juni eingereichten Klage zufolge vereinbarte der US-Programmierer Paul Ceglia für die Entwicklung der Internetseite "thefacebook.com" eine Gebühr von 1000 Dollar sowie einen Anteil von 50 Prozent. Zudem sei dem Mann ein weiteres Prozent pro Tag zugesichert worden, an dem die Website noch nicht betriebsbereit sei. Bis zum 4. Februar 2004 habe sich sein Anteil an Facebook damit auf 84 Prozent erhöht. Ein entsprechendes Schriftstück habe er der Klage beigefügt.

Über den Streit Ceglia/Facebook hatte erstmals die Zeitung "Wellsville Daily" im Internet berichtet. Der Kläger hat laut "Wall Street Journal" allerdings anderweitig mit der Justiz zu tun - Ceglia werde beschuldigt, Kunden seines Holzbrennstoffgeschäfts betrogen zu haben. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Facebook ist das größte Netzwerk für gesellschaftliche Kontakte. Die Zahl der Nutzer liegt inzwischen bei fast 500 Millionen Menschen. Dank des Zustroms an neuen Nutzern und Werbekunden stieg der Umsatz des Internetnetzwerks 2009 Kreisen zufolge auf 700 bis 800 Millionen Dollar. Stets wird spekuliert, Facebook werde bald an die Börse gehen. Das Unternehmen weist aber darauf hin, ein solcher Schritt habe derzeit keinen Vorrang.