Seit dem Jahr 2000 hat das Bundeskartellamt eine sogenannte Bonusregelung. Sie besagt, dass Verdächtige - zum Beispiel bei verbotenen Preisabsprachen - eine verringerte oder sogar gar keine Kartellstrafe bezahlen müssen, wenn sie schon zu einem frühen Zeitpunkt bei der Aufdeckung von verbotenen Aktionen mit der Behörde zusammenarbeiten. Allein im vergangenen Jahr haben sich 39 Personen oder Unternehmen aufgrund dieser Verordnung gemeldet. Auch das Kaffeekartell, bei dem das Bundeskartellamt eine Geldstrafe in Höhe von 160 Millionen Euro gegen Tchibo, Melitta und Dallmayr verhängte, ist offenbar nur wegen der Bonus- oder Kronzeugenregelung aufgeflogen. Ein weiteres beteiligtes Unternehmen oder dessen Manager waren demnach in das Kartell involviert und gehen nun straffrei aus. Branchenkreisen zufolge handelt es sich um Kraft Foods.