Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ist am 29. März 2000 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, den Ausbau der erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung zu fördern. Dazu verpflichtete der Gesetzgeber die Betreiber von Stromnetzen dazu, dass sie vorhandene regenerative Energie etwa von Windrädern in ihr Netz einspeisen und zugleich dem Erzeuger dieser Energie eine Einspeisevergütung bezahlen. Sie ist je nach Energieträger unterschiedlich hoch. Für Strom aus Fotovoltaikanlagen müssen im kommenden Jahr knapp 40 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde vergütet werden, für Strom aus Windkraft allerdings nur zwischen 5,5 und 8,7 Cent.

Ihrem Ziel, den Beitrag der regenerativen Energie bis 2020 auf mindestens 30 Prozent oder 180 Terrawattstunden zu steigern, kommt die Bundesregierung durch das EEG immer näher. In diesem Jahr lag der Anteil der umweltschonend erzeugten Energie bereits bei 15,5 Prozent oder 91 Terrawattstunden. 2010 sollen es nach vorläufigen Berechnungen 110 Terrawattstunden sein. Die Förderung durch das EEG wird auf alle Stromverbraucher umgelegt. Bei Haushaltsstrom ist dies 2010 ein Kostenanteil von 2,04 Cent je Kilowattstunde.