Geschädigte Lehman-Anleger können hoffen: Bereits zum dritten Mal hat das Landgericht Hamburg die Hamburger Sparkasse zu Schadenersatz gegenüber einem Anleger verurteilt.

Hamburg. Dieser hatte 10 000 Euro Ende 2006 in Lehman-Zertifikate investiert. "Es handelt sich um ein richtungsweisendes Urteil, weil hier andere Aspekte zugunsten der Bankkunden angeführt werden als bei bisherigen Entscheidungen", sagte der Hamburger Fachanwalt Stephan Michaelis dem Abendblatt. Bisher ging es vorrangig um gegenüber dem Kunden verschwiegene Provisionen. "Erstmals hat das Gericht festgestellt, dass einem Anleger, der eine sichere Kapitalanlage wünscht, kein Zertifikat einer ausländischen Investmentbank verkauft werden darf", sagte Michaelis. Die Haspa hat bereits Berufung eingelegt.