Die Verbraucher in Deutschland sind künftig besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt.

Heute tritt ein Gesetz in Kraft, demzufolge Telefonwerbung ab sofort nur noch bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung durch die Verbraucher zulässig ist, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Die Bundesnetzagentur rief die Verbraucher zur Mithilfe und zum sparsamen Umgang mit Daten auf. Verstoßen Unternehmen gegen die Regel, Verbraucher nur noch bei deren ausdrücklicher Einwilligung anzurufen, dann müssen sie laut Justizministerium mit Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro rechnen. Auch dürfen Werbeanrufer künftig nicht mehr ihre Telefonnummer unterdrücken. Dadurch sollen unerwünschte Gespräche leichter nachverfolgbar werden. Mit dem neuen Gesetz haben Verbraucher auch mehr Möglichkeiten, telefonisch abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Anders als bisher gibt es ein Widerrufsrecht nun auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Lottoverträge.