Nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 war auch dem letzten Banker klar: Die weltweite Finanzmarktkrise ist mehr als ein Steinschlag.

Sie hat die Dimension einer unkalkulierbaren Lawine angenommen, die zahlreiche Banken und Versicherer rund um den Globus mit sich reißen würde. Und unten am Berg - da standen unzählige Anleger. Allein in Deutschland hatten rund 50 000 Kunden Lehman-Zertifikate im Wert von bis zu einer Milliarde Euro gekauft. Hohe Renditen bei geringem Risiko lockten - empfohlen vom netten Bankberater um die Ecke. Im September 2008 war das Geld plötzlich weg. Und keiner wollte schuld sein. Waren die Anleger zu gierig und wollten schnell Kasse machen? Oder war der Bankberater gar nicht so nett, wie der Kunde meinte, sondern dachte nur an seine Provision und verschwieg dafür Risiken?

Das Hamburger Landgericht hat sich gestern in seinem ersten Lehman-Prozess auf die Seite eines Anlegers und gegen die Hamburger Sparkasse gestellt. Die Begründung der Richter kommt schlüssig daher. Zum einen habe die Haspa es unterlassen, auf die fehlende Einlagensicherung hinzuweisen. Dem Kunden wurden folglich Risiken verschwiegen. Zum anderen hätte die Sparkasse ihre genauen Provisionen offenlegen müssen, wie es das geltende Recht verlangt. Denn nur dann kann der Anleger in etwa abschätzen, wie hoch das Eigeninteresse des jeweiligen Kreditinstituts am eingefädelten Deal ist.

Der Haspa ist zugutezuhalten, dass sie bereits freiwillig 9,5 Millionen Euro an 1000 Lehman-Opfer gezahlt hat. Und eine Pleite der US-Investmentbank konnte auch sie nicht voraussehen. Dass sie nun gegen das Urteil des Landgerichts in Berufung geht, ist ihr gutes Recht. Allerdings werden langwierige Gerichtsprozesse kaum dazu beitragen, ihr angekratztes Image aufzupolieren.