Zahlungsunfähige US-Firmen können Gläubigerschutz nach "Chapter 11" beantragen. Ziel des Verfahrens ist es, das betroffene Unternehmen zu sanieren und es vor dem Konkurs zu bewahren. Unter "Chapter 11" werden Firmen einem Insolvenzgericht unterstellt, können aber ihre Geschäfte weiterführen. Das Management bleibt meist im Amt. Während der Sanierungszeit dürfen Gläubiger nicht versuchen, ihre Forderungen geltend zu machen. Um in den USA Gläubigerschutz zu beantragen, muss eine Firma nicht insolvent sein. Es reicht aus, wenn sie eine große Summe zurückzahlen muss, dies aber nicht mehr schafft. "Chapter 11" stellt den Schutz und die Weiterführung des zahlungsunfähigen Unternehmens in den Fokus, während sich das Insolvenzrecht in Deutschland stärker an den Interessen der Gläubiger orientiert.