Drei deutsche Familien ziehen vor Europäischen Gerichtshof. Ukraine soll eine Million Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Abendblatt sprach mit ihrem Rechtsanwalt, dem Luftfahrtrechts-Professor Elmar Giemulla.

Berlin. Vor etwas mehr als zwei Monaten stürzte Flug MH17 über der Ostukraine ab. Auch wenn die Ursache noch nicht endgültig geklärt ist, deutet alles auf einen Abschuss der Malaysian-Airlines-Maschine hin. Alle 298 Passagiere starben – unter ihnen vier Deutsche. Die Familien von drei Opfern wollen die Ukraine jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf ein Schmerzensgeld von je einer Million Euro verklagen. Vertreten werden sie von Elmar Giemulla, Rechtsanwalt und Luftfahrtrechts-Professor an der Technischen Universität Berlin. Giemulla ist erfahren auf dem Gebiet: Zuvor hat er schon die Hinterbliebenen anderer Katastrophen beraten, etwa beim Lockerbie-Anschlag 1988 oder dem Concorde-Absturz im Jahr 2000.

Hamburger Abendblatt: Herr Giemulla, erinnern Sie sich noch, wie Sie vom Absturz von Flug MH17 erfahren haben?

Elmar Giemulla: Das kann ich noch sehr gut, zumal dieses Unglück mein Fachgebiet betrifft. Vor allem war ich aber wie wohl jeder andere entsetzt darüber, dass es überhaupt möglich ist, dass eine zivile Maschine mit so vielen Menschen an Bord einfach abgeschossen wird.

Im Namen dreier Familien, die Angehörige bei dem Absturz von Flug MH17 verloren haben, wollen Sie die Ukraine verklagen. Mit welcher Begründung?

Elmar Giemulla: Die Luftfahrt kann nur als globales Ereignis stattfinden, wenn die Verantwortlichkeiten klar verteilt sind. Dazu gehört, dass der Luftraum sicher gehalten werden muss. Nach internationalen Abkommen trägt immer ein Staat die Verantwortung für die Sicherheit des eigenen Luftraums. Auch die Ukraine hat sich dazu bereit erklärt. Wenn ein Staat die Sicherheit etwa wegen eines Bürgerkriegs nicht gewährleisten kann, muss er die betroffenen Teile des Luftraums sperren.

Aber konnte die Regierung in Kiew ahnen, dass etwas Derartiges passiert?

Elmar Giemulla: Kiew wusste natürlich, was in der Ostukraine läuft. Es hätte bekannt sein müssen, dass die Rebellen mit entsprechendem Gerät bewaffnet sind. Manche Fluggesellschaften haben den Bürgerkrieg in der Ukraine ja auch zum Anlass genommen, das Gebiet nicht mehr zu überfliegen. Da kann es einfach nicht sein, dass die Regierung sich zurücklehnt und gar nichts tut.

Aber dann müsste man über vielen anderen Konfliktgebieten der Welt auch den Luftraum sperren – über Israel, dem Gazastreifen, über Syrien oder dem Irak.

Elmar Giemulla: Theoretisch stimmt das, aber man muss bedenken, dass nicht jede Rebellenbewegung gleich den Luftraum gefährdet. Aber angesichts vieler Krisenregionen wird dieses Thema weltweit zunehmend brisant. Es wird noch zu klären sein, wie der globale Luftverkehr mit diesen Konfliktzonen umgehen will.

Welche Verantwortung trägt der Pilot?

Elmar Giemulla: Der Pilot hat immer das letzte Entscheidungsrecht, aber er bewegt sich ja nicht in einem Vakuum. Er dringt mit seiner Maschine in fremde Lufträume ein und weiß, dass es dort eine Überwachung durch den Staat oder durch die Flugsicherung gibt. Er muss sich darauf verlassen können, dass dort dann auch die Sicherheit gewährleistet ist.

Sie fordern pro Opfer ein Schmerzensgeld von einer Million Euro. Das liegt deutlich über den 55.000 Euro, die Malaysia Airlines pro Opfer zahlen will.

Elmar Giemulla: Ich habe mich an amerikanischen Schadenersatzsummen orientiert. Aber vor allem geht es um einen moralischen Schadenersatz. Das Geld hat einen Sühnecharakter und soll zeigen, dass Kiew seine Schuld akzeptiert und alles tut, damit so etwas nicht wieder passiert. Dieses klare Signal des Schuldeingeständnisses ist viel wichtiger als das Geld an sich. Und das ist auch das Anliegen meiner Mandanten: Die Klage soll dafür sorgen, das so ein schreckliches Ereignis nie wieder passiert.

Warum reichen Sie die Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein?

Elmar Giemulla: Die Ukraine ist 1997 der europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten. Darin sind die Menschenrechte verbürgt, die Staaten haben sich verpflichtet, für ihre Unverletzlichkeit zu sorgen. Die Ukraine hat aber durch Nachlässigkeit zu verantworten, dass Menschenleben vernichtet wurden.

Wie lange wird es bis zum Urteil dauern?

Elmar Giemulla: Bis zu einem Urteil wird mindestens ein Jahr vergehen.

Es gab insgesamt vier deutsche Opfer von Flug MH17. Sie vertreten drei Familien. Warum hat sich eine der Familien der Klage nicht angeschlossen?

Elmar Giemulla: Das weiß ich nicht. Aber ich kann als Anwalt den Leuten auch nicht hinterherlaufen, sondern muss warten, bis sie sich an mich wenden. Seit der Katastrophe sind nun etwas mehr als zwei Monate vergangen, und die Angehörigen hatten erst einmal andere Sorgen, als sich juristisch mit dem Fall auseinanderzusetzen. Ich gehe aber davon aus, dass sich in der nächsten Zeit noch weitere Familien die Klage anschließen werden, auch aus anderen Ländern.