Deutsche Angehörige fordern Schmerzensgeld von je mindestens einer Million Euro. Hat die Ukraine in Kauf genommen, dass ein ziviles Flugzeug wie MH17 abgeschossen wird?

Berlin/Kiew. Zwei Monate nach dem Absturz der Boeing 777 von Malysia Airlines (MH17) über der Ostukraine hat ein Anwalt Klagen der Hinterbliebenen der deutschen Opfer angekündigt. Die Betroffenen wollten den ukrainischen Staat in den kommenden zwei Wochen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagen, kündigte der Rechtsanwalt und Professor für Luftfahrtrecht, Elmar Giemulla, in der „Bild am Sonntag“ an.

Als Vertreter der drei deutschen Opferfamilien wolle er außerdem Schmerzensgeldforderungen von je mindestens einer Million Euro stellen.

Der Vorwurf lautet Totschlag durch Unterlassen in 298 Fällen. Nach Einschätzung des Juristen hat die Ukraine in Kauf genommen, dass Hunderte von Menschen ums Leben kamen. „Nach internationalem Recht ist jeder Staat für den Luftraum über seinem Staatsgebiet verantwortlich, wenn er ihn für Durchflüge öffnet“, argumentierte Giemulla. Könne ein Staat die Sicherheit nicht gewährleisten, müsse er seinen Luftraum sperren. Dies sei nicht geschehen.

Malaysia Airlines habe den Hinterbliebenen bisher eine Vorauszahlung von 5000 Euro geleistet und bereite eine weitere Auszahlung von 50.000 Euro pro Opfer vor, so der Jurist. Der Jet mit der Flugnummer MH17 war am 17. Juli auf dem Weg nach Kuala Lumpur mit 298 Menschen an Bord abgestürzt. Ursache war vermutlich Raketenbeschuss. Unter den Opfern waren auch vier Deutsche.