Der Prozess um ein Sex-Video von Ottfried Fischer zieht sich immer weiter hin. Wann das Urteil gesprochen werden kann, ist fraglich.

München. Im neu aufgerollten Prozess um ein Sexvideo mit dem Kabarettisten Ottfried Fischer hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht München eine Geldstrafe von 42.000 Euro für den angeklagten „Bild“-Redakteur gefordert. Dies übersteigt deutlich die Geldstrafe von 14.400 Euro, die das Amtsgericht in erster Instanz verhängt hatte. Die Gegenseite plädierte hingegen auf Freispruch.

Zugleich warf Verteidiger Ulrich Ziegert am Donnerstag unter anderem den Vertretern der Nebenklage vor: „Dieses Verfahren ist vielfältig instrumentalisiert worden.“ Er fügte mit Blick auf den Angeklagten S. hinzu: „Man schlägt auf Herrn S., um die ’Bild’-Zeitung zu treffen.“ Es sei auch darum gegangen, der „Bild“-Zeitung eine unseriöse Arbeitsweise zu unterstellen.

Der Redakteur der Boulevardzeitung ist wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs angeklagt. Der Mann soll Fischer mit einem Sexvideo unter Druck gesetzt und zu einem Interview gezwungen haben. Der Fernsehstar tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf.

Der Fall könnte bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen

Der Fall ging bereits durch mehrere Instanzen. 2010 verurteilte das Amtsgericht München den Reporter zu der Geldstrafe von 14.400 Euro. Das Urteil wurde 2011 vom Landgericht aufgehoben und dessen Freispruch wiederum vom Oberlandesgericht revidiert. Nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters könnte der Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Fischer („Der Bulle von Tölz“) war 2009 heimlich mit Prostituierten gefilmt worden. Der Journalist erwarb die pikanten Aufnahmen und fragte bei Fischers PR-Agentin eine Stellungnahme des 59-Jährigen an. Kurz darauf erschien ein Exklusivinterview mit Fischer in der „Bild“. Der an Parkinson erkrankte Schauspieler hatte zum Prozessauftakt im Dezember gesagt, er habe eine „Heidenangst vor einer Latte an Artikeln“ gehabt und deshalb mit der „Bild“ kooperiert. „Ich hatte Angst um meine Existenz“.

Der angeklagte „Bild“-Redakteur wiederum weist den Vorwurf der Nötigung zurück. In dem Telefonat mit der PR-Agentin habe er das Video nicht erwähnt, vielmehr habe sie ihn auf den Film angesprochen, sagte er vor Gericht aus. Sie habe dann von sich aus ein Interview im Rahmen einer größeren PR-Aktion für Fischer ins Gespräch gebracht.

„Eine ganz schöne Sauerei“

Fischers ehemaliger Anwalt Florian Ufer berichtete in seiner Zeugenaussage von einem Anruf von Fischers PR-Beraterin, in dem er von dem Video erfahren habe. „Ich habe mit gedacht damals: Das ist eine ganz schöne Sauerei“, sagte Ufer. Er habe es als „massiv“ empfunden, dass nach Aussage der PR-Beraterin eine Kooperation mit der „Bild“-Zeitung die „einzige Möglichkeit sei, weiteren Schaden abzuwenden“ und das Video von dem Reporter zu bekommen.

Für Diskussionen sorgte das Fernbleiben eines Zeugen. Der Mann aus dem Rotlichtmilieu hatte dem Redakteur das Sexvideo damals für ein Info-Honorar von 3.500 Euro verkauft und wurde deswegen vor Jahren zu einer Geldstrafe verurteilt. Er lebt inzwischen im Ausland.

Ein Urteil wurde noch am Abend erwartet.