53-Jähriger hatte die Tat gestanden, aber eine Tötungsabsicht bestritten. Dies sei unglaubwürdig. Intelligenzquotient des Täters nur bei 75.

Neuss. Knapp vier Monate nach dem bundesweit beachteten Mord an einer Sachbearbeiterin im Jobcenter von Neuss ist gegen den Verdächtigen Anklage erhoben worden. Staatsanwältin Britta Zur bestätigte am Freitag in Düsseldorf auf Anfrage entsprechende Medienberichte.

Der 53-Jährige hatte die Tat gestanden, aber eine Tötungsabsicht bestritten. Dies sei allerdings unglaubwürdig: Er habe vier Mal zugestochen und noch zu einem zweiten Messer gegriffen, als beim ersten die Klinge abgebrochen war. Die Anklage laute deswegen auf Mord.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte keine Störungen feststellen können, die auf eine verminderte Schuldfähigkeit hindeuten. Allerdings wurde dem Angeklagten eine geringe Intelligenz attestiert. Sein IQ liege bei 75, er sei damit dennoch voll schuldfähig.

Zudem wurde bekannt, dass der Mann schon früher gegenüber Behördenmitarbeitern aggressiv geworden war. So habe er in Marokko bereits einen Staatsanwalt attackiert und in Deutschland einen Mitarbeiter des marokkanischen Konsulats. Im Neusser Jobcenter hatte er eine Datenschutzerklärung nicht unterzeichnen wollen, weil er einen Missbrauch seiner persönlichen Daten befürchtete.

Der Vater von fünf Kindern war mit zwei Messern in die Behörde gestürmt, um einen Sachbearbeiter zur Rede zu stellen. Als er diesen nicht antraf, hatte er seine persönliche Sachbearbeiterin heimgesucht. Mit einer Schweigeminute hatten Mitarbeiter von Arbeitsagenturen und Jobcentern bundesweit ihrer getöteten Kollegin gedacht, einer 32-jährigen Mutter. Die Frau erlitt tiefe Stiche in Brust, Bauch und Oberschenkel.

Eine Leistungskürzung oder ähnliche gravierende Einschnitte hatten dem Mann nicht gedroht. Er hatte in einem Projekt fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden sollen. Nach der Bluttat war eine Diskussion über die Sicherheitsmaßnahmen in den Behörden entbrannt.

Das Landgericht Düsseldorf muss nun über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. Ein Prozesstermin steht entsprechend noch nicht fest.