Vor dem Unfall mit sechs Toten am Sonntag sei der Fahrer durch Kneipen gezogen. Er hatte 1,9 Promille Alkohol im Blut.

Offenburg. Der Geisterfahrer, der bei einem Unfall auf der Autobahn 5 in Südbaden fünf Menschen mit in den Tod gerissen hat, stand unter erheblichem Alkoholeinfluss. Bei der Obduktion wurde bei dem 20-Jährigen eine Alkoholkonzentration im Blut von 1,9 Promille festgestellt, wie die Polizei am Donnerstag in Offenburg mitteilte. Ob dies jedoch die Ursache für den Unfall gewesen sei, könne noch nicht abschließend beurteilt werden.

Bei einer Frontalkollision auf der Autobahn 5 bei Offenburg waren am vergangenen Sonntagmorgen der junge Mann sowie fünf Insassen eines Sammeltaxis ums Leben gekommen. Laut Zeugenberichten war der junge Mann bis zum frühen Morgen zusammen mit Bekannten durch Lokale gezogen.

Dass der 20-Jährige durch den Unfall Selbstmord begehen wollte, schließen die Ermittler mittlerweile aus. Es wurde kein Abschiedsbrief gefunden. Zum Unfallzeitpunkt herrschte teils dichter Nebel.

Zur Klärung der Unfallursache hat die Offenburger Polizei eine achtköpfige Ermittlungsgruppe eingesetzt, die die letzten Stunden im Leben des Unfallverursachers „minutiös nachvollzogen“ hat.

Alle bei dem Unfall Getöteten sollen obduziert werden. Laut Polizei sind die Untersuchungen der Rechtsmediziner der Universität Freiburg weitgehend abgeschlossen. Nach einem Zeugenaufruf vom Mittwoch hätten sich mehrere Personen gemeldet, die noch befragt werden müssten, teilte ein Sprecher mit.

Als Reaktion auf den schweren Unfall hat das Land Baden-Württemberg zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen an den Autobahnen im Land angeordnet. Bis Ende Juni 2013 sollen auf allen Autobahnausfahrten deutlich sichtbare Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn angebracht werden. Durch sie sollen Autofahrer erkennen, wenn sie in der falschen Richtung unterwegs sind.

Außerdem prüfen die Behörden, ob an allen Autobahnausfahrten und Rastanlagen im Land jeweils zwei Einfahrt-Verboten-Schilder davor warnen, in der falschen Richtung auf die Autobahn zu fahren. Diese doppelte Beschilderung ist in Baden-Württemberg vorgeschrieben.