Die Solidarität für den verhafteten Regisseur Roman Polanski ist, besonders in Künstlerkreisen, groß. Inzwischen werden auch andere Stimmen lauter.

Paris. Nach einer Welle der Solidarität europäischer Künstler und Politiker für Roman Polanski (76), der wegen eines 32 Jahre zurückliegenden Sexualdeliktes in den USA in Zürich verhaftet wurde, brandet jetzt auch Beifall für die Festnahme des 76-jährigen Regisseurs auf. Ob anonyme Blogger oder Prominente, der Tenor ist der Gleiche: Sexualstraftäter dürfen nicht straffrei bleiben, nur weil sie prominent oder beliebt sind.

Polanski müsse sich der Justiz stellen wie jeder andere auch. Währenddessen legte Polanski Widerspruch gegen seine Auslieferung an die USA ein. Seine Frau, die französische Schauspielerin Emmanuelle Seigner (43), besuchte ihn gestern im Gefängnis und sprach ihm Trost zu.

Die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sieht unterdessen keinen Platz für politische Einflussnahme im Fall Roman Polanski. Dies sei grundsätzlich so, wenn das polizeiliche und juristische Verfahren laufe, sagte sie in einem Interview der „Neuen Zürcher Zeitung". Sie selber sei am Freitag vergangener Woche gegen Abend vom zuständigen Bundesamt darüber informiert worden, dass es am Wochenende zur Festnahme Polanskis kommen könnte, sagte die Ministerin. Bei ihren Kontakten mit den USA in den vergangenen Monaten sei der Fall Polanski nie ein Thema gewesen. Dass sie über eine Verhaftung überhaupt im Voraus informiert worden sei, sei eine Ausnahme. Dies sei geschehen, weil es sich hier um einen besonderen Fall handle, der Reaktionen auf der politischen Ebene auslöse.

Widmer-Schlumpf bekräftigte außerdem, es habe keinen Grund gegeben, den Haftbefehl der USA nicht zu vollziehen. Bei einem gültigen Schweizer Haftbefehl würde die Schweiz von jedem anderen Land dasselbe Vorgehen erwarten. Zur Frage, wieso Polanski trotz häufigen Aufenthalten in der Schweiz nicht schon früher verhaftet wurde, sagte Widmer-Schlumpf, die Polizei könne den zahllosen offenen Haftbefehlen aus anderen Ländern nicht aktiv nachgehen. Wenn aber die Polizei des suchenden Staates zusätzlich zum Haftbefehl konkrete Informationen übermittle, die eine Festnahme erlaubten, habe die Polizei des Ziellandes zu handeln. (AP/abendblatt.de)