Tödliche Gefahr im Schlaf: Nach dem Brand in Saarbrücken, bei dem vier Kinder starben, betonen Experten die Wichtigkeit der Warnmelder.

Berlin. Experten raten angesichts der vier Todesopfer nach einem Wohnhausbrand in Saarbrücken erneut zur Installation von Rauchmeldern. „Ein Rauchmelder ist eine Lebensversicherung“, betonte der Vorsitzende des saarländischen Landesfeuerwehrverbandes Detlef Köberling am Freitag. Der Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes Hermann Schreck wies daraufhin, dass die größte Gefahr, durch Rauchgase ums Leben zu kommen, im Schlaf drohe. Gerade in diesen Fällen könnte der schrille Warnton der Geräte rettend sein.

Bei dem Dachstuhlbrand am frühen Freitagmorgen waren Zwillinge im Alter von drei Jahren sowie zwei fünf und sieben Jahre alte Mädchen ums Leben gekommen. Ihre Eltern sowie ein Säugling konnten gerettet werden. Nach Angaben der Feuerwehr war in der Wohnung der Opfer kein Rauchmelder installiert.

Schreck und Köberling wiesen daraufhin, dass ein schlafender Mensch den Rauch im Brandfall nicht wahrnehmen könne. „Bereits wenige Atemzüge reichen für den Erstickungstod“, betonte Schreck. Bei Kindern sei diese Gefahr noch höher. Auch Köberling warnte: „Sie sind erstickt, bevor Sie verbrannt sind!“

Leider sei vielen Menschen der Nutzen der vergleichsweise günstigen Rauchmelder nicht bewusst, bedauerte Schreck. Er begrüßte es, dass in einigen Bundesländern bereits eine Rauchmelderpflicht besteht, appellierte aber zugleich an die Freiwilligkeit. Der beste Weg wäre es, wenn die Menschen – ob Mieter oder Vermieter – aus Überzeugung ihre Wohnungen entsprechend nachrüsten würden.

Im Saarland keine Rauchmelderpflicht für Altbauten

Köberling hingegen forderte für das Saarland eine Ausweitung der Rauchmelderpflicht. Bei Neu- und Umbauten sei die Installation der Geräte bereits vorgeschrieben. Für Altbauten gebe es jedoch im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, wie etwa Rheinland-Pfalz, keine Regelung. „Das ist kein guter Zustand“, kritisierte der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes.

Die Behörden im Saarland hätten eine umfassende Rauchmelderpflicht unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass sich deren Einhaltung kaum kontrollieren lasse. „Das ist kein Argument“, meinte Köberling. Schließlich könne auch ein Tempolimit auf Landstraßen nicht permanent kontrolliert werden. Eine Regelung würde zudem der Feuerwehr die Aufklärungs- und Informationsarbeit erleichtern, da es eine andere Wirkung habe, Menschen auf eine Vorschrift hinweisen zu können, statt an ihre Einsicht appellieren zu müssen.

Außerdem lässt sich die Einhaltung einer Rauchmelderpflicht seiner Ansicht nach durchaus kontrollieren: mithilfe der Schornsteinfeger, die ohnehin regelmäßig in den Häusern seien, um die Heizungsanlagen zu kontrollieren.

(dapd)