Lindsay Lohan hat gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen. Sie muss nun 30 Tage einsitzen und Sozialstunden in der Leichenhalle ableisten.

Los Angeles. Verstoß gegen die Bewährungsauflagen: Lindsay Lohan muss schon wieder ins Gefängnis. Die zuständige Richterin in Los Angeles ordnete wegen Verletzung ihrer Bewährungsauflagen am Mittwoch 30 Tage Haft für die 25-jährige US-Schauspielerin an und verhängte zudem strikte Auflagen. Lohan nahm das Urteil an. Die Schauspielerin war in einem früheren Urteil zur Leistung von Sozialstunden in einem Frauenheim verurteilt worden. Dort wurde sie allerdings aus dem Programm geworfen. Ein Verstoß gegen die Auflagen, wie Lohan selbst einräumte.

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Die Gerichtsanhörung wurde live von dem Internetportal „Tmz.com“ übertragen. Die Schauspielerin muss ihre Haftstrafe spätestens am 9. November antreten. Ihre gesamten Sozialstunden soll sie in der Leichenhalle des Bezirks ableisten. Andernfalls drohen ihr 270 Tage Gefängnis. Die Strafe wird wegen Überfüllung der Gefängnisse verkürzt.

Richterin Stephanie Sautner legte bis Ende März einen Plan vor. Danach muss der „Mean Girls“-Star jeden Monat mindestens zwölf Tage Sozialdienst im Leichenschauhaus ableisten und regelmäßig an Therapiesitzungen teilnehmen.

Wegen Verletzung von Bewährungspflichten nach Diebstahl und Alkohol- sowie Drogenvergehen ist Lohan in den vergangenen Jahren schon häufiger in Haft genommen worden. Mitte Oktober hatte die Richterin Lohans Bewährung erneut aufgehoben, nachdem die 25-Jährige zahlreiche Dienste in einem Frauenhaus verpasst oder abgesagt hatte.

Mit Material von dpa/dapd