Lohans Alkoholkonsum ist nicht mehr Teil ihrer Bewährungsauflagen. Sie soll aber während ihres Hausarrestes keine Partys mehr schmeißen.

Los Angeles. Hollywood-Sternchen Lindsay Lohan (24) hat nach Einschätzung eines Gerichts in Los Angeles ihre Bewährungsauflagen nicht verletzt. Die Schauspielerin, die sich wegen früherer Vergehen - darunter Trunkenheit am Steuer und Diebstahl - derzeit unter Hausarrest befindet, war am Donnerstag wegen eines positiven Alkoholtests vor Gericht zitiert worden. Lohans Anwältin, Shawn Holley, sagte nach der Anhörung, ihre Mandantin habe sich an alle Bewährungsauflagen gehalten. Das Promi-Portal „Tmz.com“ übertrug Holleys Erklärung live.

Die Richterin Stephanie Sautner stellte bei dem Termin klar, dass Lohan nur bis Ende Februar auf den möglichen Konsum von Rauschmitteln getestet werden musste. Die Prüfung auf Alkoholkonsum sei nicht mehr Teil ihrer Bewährungsauflagen. Sautner wies Lohan aber an, während des Hausarrests in ihrem Haus in Venice Beach keine Partys mehr zu feiern. Sie dürfe abgesehen von ihrer Familie und geschäftlichen Kontakten jeweils nur einen Besucher empfangen.

Lohan hatte kürzlich auf ihrer Dachterrasse ein Fest veranstaltet, Fotos von der Party zirkulierten durchs Internet. Sie habe damit ein „extrem schlechtes Urteilsvermögen“ gezeigt, hielt Sautner der Schauspielerin vor. Hausarrest sollte einer Haftstrafe gleichen.

Lohan war im Mai wegen Ladendiebstahls und erneuter Verletzung ihrer Bewährungsauflagen zu 120 Tagen Haft verurteilt worden. Anschließend wurde ihr erlaubt, die Strafe statt im Gefängnis unter Hausarrest in ihrem Haus absitzen zu dürfen.