Dem Landgericht Mannheim liegt bis jetzt kein Antrag auf Revision vor. Eine offizielle Verzichtserklärung gebe es jedoch auch nicht

Mannheim. Wenige Stunden vor Fristablauf war noch offen, ob auch die Nebenklage im Kachelmann-Prozess Revision gegen das vor einer Woche gesprochene Urteil einlegen wird. Bis zum Dienstagnachmittag lag dem Landgericht Mannheim kein Antrag auf Revision vor. Eine offizielle Verzichtserklärung gebe es aber auch nicht, sagte ein Gerichtssprecher. Die Frist sollte am Dienstag um Mitternacht enden.

Das Gericht hatte den 52-jährigen Wettermoderator Jörg Kachelmann am Dienstag vergangener Woche aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten freigesprochen. Die 38-Jährige war in dem Verfahren als Nebenklägerin aufgetreten.

Die Staatsanwaltschaft beantragte am Montag Revision gegen Kachelmanns Freispruch – nicht zuletzt, um eine schriftliche Begründung des Urteils zu erhalten. Im Prozess hatte sie eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert.

Von Thomas Franz, dem Anwalt der Nebenklägerin, wollte am Dienstag keine Stellungnahme zur Frage einer möglichen Revision abgeben. Seit dem Urteilsspruch weist er alle Medienanfragen ab. (dpa)