Olaf H. hatte behauptet, sich wegen enormen Drucks im Beruf ein Ventil gesucht und an Mirco vergangen zu haben. Die Polizei glaubt ihm nicht.

Grefrath. Ein halbes Jahr nach der Entführung und Ermordung von Mirco aus Grefrath ist das Motiv des geständigen Täters weiterhin unklar. In Kürze werde der Verdächtige im Gefängnis psychologisch begutachtet, sagte am Donnerstag ein Sprecher der Krefelder Staatsanwaltschaft. Der 45-jährige Olaf H. hat sich dazu bereiterklärt. Er hatte behauptet, sich wegen enormen Drucks im Beruf ein Ventil gesucht und an Mirco vergangen zu haben. Die Ermittler hatten diese Aussage aber nach einer Überprüfung als falsch eingestuft.

Der dreifache Familienvater hatte die Tat gestanden und die Ermittler in ein Waldstück zur Leiche des Jungen geführt. Er soll ihnauch sexuell missbraucht haben. Die Obduktion konnte nicht klären, was dem Jungen widerfuhr, weil der Leichnam fünf Monate im Wald lag.

Rund 20 Beamte der Sonderkommission „Mirco“ sind nach wie vor damit beschäftigt, den Fall gerichtsverwertbar abzuschließen. Ein Bewegungsprofil des dreifachen Familienvaters soll zudem bei der Klärung der Frage helfen, ob er möglicherweise weitere Kindermorde begangen hat .

Verteidiger Gert Meister hatte betont, es gebe nicht den geringsten Hinweis auf weitere Taten und keine Auffälligkeiten im Vorleben seines Mandanten. Mirco war im Alter von zehn Jahren am 3. September vergangenen Jahres im niederrheinischen Städtchen Grefrath entführt worden, als er auf dem Weg von einer Skater-Anlage nach Hause war. Danach war eine der größten Suchaktionen der Polizeigeschichte angelaufen, bei der bis zu 1000 Beamte im Einsatz waren.

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte am Dienstag gesagt, der Fall wäre möglicherweise deutlich schneller aufgeklärt worden, hätten die Ermittler alle relevanten Mobilfunk-Daten nutzen dürfen. Die Ermittler hätten dann rasch herausfinden können, wessen Handy sich zeitgleich mit Mircos Mobiltelefon von Funkwabe zu Funkwabe bewegte. Doch nach dem Verbot der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr habe die Bundesregierung bisher keine Neuregelung zustande gebracht.