Nachdem im Mai vier Kampfhunde ein kleines Mädchen töteten, ist nun Anklage gegen die Hundehalterin erhoben worden. Beißattacken häufen sich.

Mühlhausen/Jena. Ihre Hunde zerfleischten ein drei Jahre altes Mädchen, jetzt soll die Hundehalterin vor Gericht. Wegen der tödlichen Beißattacke im Mai in Sachsenburg (Kyffhäuserkreis) ist Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen die 44-jährige Frau erhoben worden. Sie habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt, teilte am Freitag die Staatsanwaltschaft Mühlhausen mit. Die Frau ist die Tante des Kindes. Ihre vier Kampfhunde hatten sich am Freitag vor Pfingsten in ihrem Wohnhaus auf das Kind gestürzt , das von seiner Oma auf dem Arm getragen wurde. Als Konsequenz aus der Tragödie hat die Landesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zum Schutz vor gefährlichen Hunden vorgelegt. Unterdessen biss in Jena erneut ein als gefährlich geltender Schäferhundmischling zwei Menschen ins Bein.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war die 44-Jährige mit der Haltung der Hunde überfordert. Sie habe es vor allem an der Erziehung der Tiere mangeln lassen und sie häufig allein gelassen. Eine Kontrolle des Rudels habe es praktisch nicht gegeben. Laut den Ermittlungen hielten sich die vier American Staffordshire-Terriermischlinge auf dem Grundstück der Frau auf und konnten über eine eingebaute Hundeklappe das Wohnhaus jederzeit betreten. Die Hunde hatten die Großmutter umgeworfen und das kleine Mädchen mehrfach in Kopf und Körper gebissen. Das Kind verblutete. Es hätte zehn Tage später seinen vierten Geburtstag gefeiert.

Der in dieser Woche von der Landesregierung verabschiedete Gesetzentwurf enthält eine Rasseliste mit vier als „Kampfhund“ geltenden Terrierrassen, die grundsätzlich als gefährlich eingestuft werden. Neben zwei Arten von Staffordshire-Bullterriern sind das Bullterrier und Pitbullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Für deren Haltung ist eine Erlaubnis der Behörden erforderlich. Halter müssen zudem eine Sachkundeprüfung und den Bedarf gerade an dieser Rasse nachweisen. Aber auch große, mindestens 40 Zentimeter hohe und schwere Hunde gelten als gefährlich . Für ihre Haltung gilt jedoch keine Erlaubnis-, sondern nur eine Anzeigepflicht.

Der Gesetzentwurf ist in Thüringen auf ein geteiltes Echo gestoßen. Der Gemeinde- und Städtebund sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Das Gesetz mit einer Rasseliste bedeute für die Ordnungsämter zwar mehr Arbeit, sei aber praktikabler als die bisherige Regelung und bringe mehr Sicherheit. Die Landtagsfraktionen der Linken und der FDP kritisierten dagegen die Regelungen, die von den Grünen grundsätzlich unterstützt wurden. Die Linke monierte, dass nicht eine Hunderassen, sondern das Verhalten des Halters das entscheidende Risiko sei. Deshalb sollten Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter vorgeschrieben werden.

In Jena verletzte am Donnerstag ein Schäferhundmischling zwei Passanten. Er sprang zunächst auf eine Schülergruppe los und biss einen Zwölfjährigen ins Knie. Wenig später attackierte er eine 48-Jährige und biss ihr ins Bein. Beide Opfer wurden ärztlich behandelt, wie die Polizei am Freitag berichtete. Gegen den 58 Jahre alten Hundehalter wurde Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Laut Polizei hatte er dem Tier keinen Beißkorb angelegt, wozu er verpflichtet gewesen wäre. Der Hund wurde ins Tierheim gebracht.