Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik hat vor Gericht die Aussage zu mutmaßlichen Kontakten zu anderen militanten Nationalisten verweigert.

Oslo. Dritter Verhandlungstag in Oslo, die Nerven sind angespannt, die Stimmung geladen: Ein sichtlich gereizter Anders Behring Breivik hat Fragen der Anklage zu seiner angeblichen antimuslimischen Organisation "Tempelritter" gleich zu Beginn abgeschmettert. "Es ist nicht in meinem Interesse über Einzelheiten Auskunft zu erteilen, die zu Festnahmen führen könnten", sagte Breivik am Mittwoch vor dem Osloer Bezirksgericht.

Gleichzeitig warf er der Polizei bei ihren Ermittlungen zu der Gruppe, in deren Namen er im vergangenen Jahr 77 Menschen getötet haben soll, Versagen vor. Zweifel der Staatsanwaltschaft an der Existenz der "Tempelritter" seien lediglich ein Zeichen, dass die Polizei nicht ausreichend nach ihr gesucht habe, sagte Breivik.

"Auf was wollen sie eigentlich hinaus?", fragte Breivik Staatsanwältin Inga Bejer Engh, als sie weitere Details über die "Tempelritter", ihre Treffen und ihre Mitglieder erfahren wollte, und antwortete dann selbst: "Sie wollen Zweifel an der Existenz des 'Tempelritter'-Netzwerks säen."

+++ Leitartikel: Nicht zu ertragen +++

Breivik erklärte bei der Befragung zu der Gruppe, er habe bei einer Reise nach Liberia im Jahr 2002 einen "serbischen Kriegshelden" getroffen, der dort im Exil lebte. Einen Namen nannte er jedoch nicht.

Die Frage um die Existenz der "Tempelritter" - einer laut Breivik militanten nationalistischen Gruppe, die sich gegen die muslimische Kolonisierung Europas stellt - ist eine der wichtigsten in dem Fall. Sie könnte darüber entscheiden, ob er für psychisch krank erklärt wird und bei einem Schuldspruch in eine geschlossene psychiatrische Anstalt oder in ein Gefängnis eingewiesen wird.

Ein erstes psychiatrisches Gutachten hatte Breivik eine Psychose und Wahnvorstellungen attestiert, in einem zweiten wurde er für geistig gesund und schuldfähig erklärt.

Folgt das Gericht dem zweiten Gutachten, droht Breivik die Höchststrafe von 21 Jahren Haft in einem Gefängnis oder auch in einer anderen Einrichtung und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem er nicht mehr als Gefahr für die Gesellschaft angesehen wird. Im Falle der Unzurechnungsfähigkeit würde er so lange in eine Anstalt kommen, bis er als geheilt angesehen wird.

Breivik hat gestanden, am 22. Juli 2011 zunächst eine Bombe im Regierungsviertel von Oslo gezündet und dann auf der Insel Utöya unter den Teilnehmern eines Jugendcamps ein Massaker angerichtet zu haben.