Ein Mann hatte den Sprung von Jürgen Möllemann gefilmt. Das Video gelangte in die Medien, nun will er an Werbeeinnahmen beteiligt werden.

Karlsruhe/Münster. Er filmte den tödlichen Fallschirmsprung des FDP-Politikers Jürgen Möllemann – nun fordert der Mann Schadenersatz von den Medien, die das Video gezeigt haben. Seit Donnerstag befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit der Klage.

Um seine Ansprüche geltend machen zu können, verlangt der Kläger von dem Nachrichtensender N24 und dem Internetportal „Bild.T- Online.de“ Auskunft darüber, welche Werbeerlöse mit seinem Video erzielt wurden. Beide hatten die Video-Aufnahmen im Juni 2007 – rund vier Jahre nach dem Tod von Möllemann – gezeigt. Der Kläger war 2003 mit dem FDP-Politiker an Bord eines Sportflugzeugs gewesen und hatte dessen Todessprung mit der Kamera aufgezeichnet.

Die Medien waren über Umwege an das Material gelangt, Details dazu sind bis heute laut Klägeranwalt Peter Wassermann unklar. Auf jeden Fall erhielt „Bild.T-Online.de“ den Video-Clip, den es dann an N24 weitergab, nicht vom Urheber selbst. Dafür will dieser nun Schadenersatz. Denkbar dafür wäre, eine konkrete Summe für den Film zu fordern, Lizenzgebühren einzufordern – oder eben den sogenannten Verletzergewinn. Dieser errechnet sich aus den Werbeerlösen. Darum begehrt der Kläger, wie viel Geld die Medien am Ausstrahlungstag einnahmen.

Seine These: Beiträge wie das Möllemann-Video machen das Internetportal beziehungsweise den TV-Sender interessant für Werbung. Von den entsprechenden Geldern will er als Urheber des Films profitieren. Diesen Anspruch lehnen die Medien ab. Die Werbung werde lange vor dem Ausstrahlungstag geschaltet, argumentierten sie. Die tagesaktuellen Beiträge hätten keinerlei Einfluss auf die Verträge und entsprechende Einnahmen. Völlig zu trennen sind diese Dinge aus Sicht des BGH möglicherweise aber nicht: Schließlich würden die Werbepartner die Medien sicherlich auch aufgrund ihres Inhalts aussuchen, meinten die Richter. Wann sie ihr Urteil sprechen, war zunächst unklar.

Der passionierte Fallschirmspringer Möllemann war am 5. Juni 2003 in ein Flugzeug gestiegen und in der Nähe von Marl in den Tod gestürzt. Zur gleichen Zeit waren mehr als 100 Beamte im Zuge einer internationalen Razzia ausgerückt, um sein Firmengeflecht zu durchsuchen.