Der ehemalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner beruft sich auf die Anwendung sogenannten "unmittelbaren Zwangs" gemäß Ý 52 und folgende des hessischen Polizeigesetzes. Dies habe er zur Rettung des entführten Jakobs angeordnet. Unmittelbarer Zwang ist laut Gesetz die "Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, durch ihre Hilfsmittel und durch Waffen". Dazu zählen unter anderem auch Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Reiz- oder Betäubungsstoffe. Die Maßnahmen dürfen nur angewandt werden, wenn andere Maßnahmen nicht in Betracht kommen. Zur Abgabe einer Erklärung ist unmittelbarer Zwang laut § 52 Absatz zwei aber ausgeschlossen. (ap)