Wer trotz Kenntnis seiner Infizierung ungeschützten Verkehr hat, macht sich der versuchten Körperverletzung schuldig - bei einer Infizierung des...

Wer trotz Kenntnis seiner Infizierung ungeschützten Verkehr hat, macht sich der versuchten Körperverletzung schuldig - bei einer Infizierung des Partners sogar der gefährlichen Körperverletzung, wie der Bundesgerichtshof 1988 urteilte. Erst das immunologische Gutachten kann einen Verdacht erhärten. Dabei wird geprüft, ob es sich bei zwei Personen um das gleiche Virus handelt. "Bestimmte Sequenzen in einem HI-Virus sind sehr trägertypisch, sie verändern sich auch über Jahre nicht", sagt die Virologin Dr. Ilona Hauber vom Hamburger Heinrich-Pette-Institut. Deshalb lassen sie sich auch bei einem damit angesteckten "Wirt" noch nach Jahren mit hoher Sicherheit feststellen. Diesen Beweis akzeptieren Gerichte.