Randale und Pyrotechnik: Wegen Ausschreitungen der Fans darf der Zweitligist am kommenden DFB-Pokal-Wettbewerb nicht teilnehmen.

Frankfurt/Main. Zweitligist Dynamo Dresden ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen Ausschreitungen seiner Fans vom kommenden DFB-Pokal-Wettbewerb ausgeschlossen worden. Als Grund nannte das Sportgericht in Frankfurt/Main am Montag nach mehr als siebenstündiger Verhandlung „fortgesetztes unsportliches Verhalten“ der Dynamo-Fans.

„Das Strafmaß für Dresden erklärt sich aus den zahlreichen, einschlägigen Vorbelastungen und dem Ausmaß der Ausschreitungen beim Pokal-Spiel in Hannover“, sagte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, in seiner Urteilsbegründung: „Solche Stadionüberfälle sind Anschläge auf den Fußball im Allgemeinen, die einer konsequenten Ahndung bedürfen.“

Vor dem Spiel der zweiten Pokalrunde bei Hannover 96 am 31. Oktober (3:4 i.E.) hatten Dresdner Fans die Eingänge der WM-Arena gestürmt. Zudem wurde Pyrotechnik gezündet. Drei Anhänger wurden festgenommen, außerdem kamen 18 Personen vorübergehend in polizeilichen Gewahrsam. Insgesamt gab es neun Verletzte. Schon zuvor hatte Dynamo Dresden nach Ausschreitungen seiner Fans beim Pokalspiel in Dortmund einen Ausschluss erst in der Berufung abgewendet.

„Im letzten Jahr hat das DFB-Bundesgericht nach den Vorfällen in Dortmund ausdrücklich davor gewarnt, dass im Wiederholungsfall der Pokal-Ausschluss droht“, sagte Lorenz.

Hannover 96 muss wegen „unsportlichen Verhaltens“ seiner Fans im Spiel gegen Dynamo eine Strafe von insgesamt 70.000 Euro bezahlen. „Im Fall Hannover 96 ist die Verhängung einer Geldstrafe ausreichend, da der Verein nur gering vorbelastet ist.“ Ausdrücklich lobte Lorenz Hannovers Vorstandsvorsitzenden Martin Kind, der das Verhalten der Hannoveraner Störer öffentlich heftig kritisiert hatte.