HAMBURG. Antidoping-Kämpfer Werner Franke (67) hat im Rechtsstreit mit dem ehemaligen Leichtathletiktrainer Thomas Springstein (48) eine Niederlage einstecken müssen. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts bestätigte die einstweilige Verfügung gegen den Heidelberger Molekularbiologen, der den früheren Coach in einem Fernsehinterview als "verurteiltes Mädchenschänder-Schwein" bezeichnet hatte (Az. 324 O 779/06).

Hintergrund: Springstein war im März 2006 vom Amtsgericht Magdeburg wegen Minderjährigen-Dopings zu einer 16-monatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Das Gericht wertete die Aussage als Beleidigung, die nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sei. Franke darf seine Äußerung nicht wiederholen. Bei Nichteinhaltung droht ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft.

"Franke ist in einer prekären Situation. Er muss mit weiterführenden Forderungen rechnen", sagte Springsteins Anwalt Peter-Michael Distel und zog Klagen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Betracht. "Wir wollen Herrn Franke in seinem Kampf gegen Doping nicht stoppen, doch dieses menschenverachtende Vorgehen der Beleidigung können wir nicht dulden", so Distel.