Die Agentur für Arbeit Lüneburg informiert über gesetzliche Änderungen in Sachen Kurzarbeit.

Lüneburg. Sprecherin Susanne Knuth sagt: "Neu ist, dass die Agentur für Arbeit ab dem siebten Monat der Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent übernimmt." Und zwar unabhängig davon, ob die Zeit für Fortbildungen genutzt werde oder nicht. Um die Leistungszuschüsse zu bekommen, müssen Betriebe die Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur anzeigen. Bisher hatte die Agentur bei Kurzarbeit nur 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Mit der Gesetzesnovelle wird diese Beteiligung nun ausgeweitet.

Weiterhin ist nach Unterbrechungen innerhalb der Bezugszeit zukünftig keine erneute Anzeige der Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur notwendig. Mit der Maßnahme sollen Unternehmen in Bezug auf deren Wettbewerbsfähigkeit unterstützt und für die Beschäftigten die Arbeitsplätze erhalten werden. Weitere Informationen unter der Telefonnummer 04131/74 55 83.

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