Sind die Fenster dicht? Muss ich das Laub harken? Sowohl Mieter als auch Vermieter haben Pflichten. Ratsam ist der Blick in den Mietvertrag.

Mit dem Herbst kommen nicht nur die kalten kurzen Tage und nasses Laub auf Straßen und Gehwegen, sondern auch die eine oder andere Verpflichtung auf Mieter zu. "Zunächst aber muss der Vermieter sicherstellen, dass in den Wohnräumen eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad erreicht werden kann", sagt Claus O. Deese, Geschäftsführer des Mieterbundes. Die optimale Raumtemperatur liege bei 19 bis 20 Grad. Jedes Grad darunter spare Heizkosten um bis zu sechs Prozent. Mieter sollten im Gegenzug prüfen, ob ihre Fenster und Türen undicht sind, und den Vermieter bei Bedarf bitten, die Stellen abzudichten. Fällt die Heizung aus, sollte umgehend der Vermieter informiert werden, damit er den Schaden beheben lassen kann. "Wenn er nicht erreichbar ist, darf man auch selber einen Handwerker anrufen", sagt Deese. Wichtig sei jedoch, dass man belegen könne, vorher versucht zu haben, ihn über den Mangel zu informieren.

Inwieweit man verpflichtet ist, Laub zu harken, lässt sich dem Mietvertrag entnehmen. Grundsätzlich sei es zwar Aufgabe des Vermieters, die Außenanlagen der Wohnungen zu pflegen. Er kann diese Aufgaben aber an Dritte übertragen oder diese im Mietvertrag auf Mieter abwälzen. In der Regel werden die Kosten des Dritten dafür bei entsprechender Vereinbarung auf die Mieter umgelegt. Allerdings müssen diese nicht auch die Kosten für die Anschaffung von Gartengeräten tragen, wie das Landgericht Potsdam entschieden hat (Az. 11 S 81/01).

Der Blick in den Mietvertrag ist also zu empfehlen. "Wenn dort steht, dass der Mieter den Garten pflegen muss, gehört dazu auch das Harken von Laub", sagt Deese. Übrigens: Es ist immer derjenige für die Beseitigung des Laubs verantwortlich, auf dessen Grund es liegt. Auch wenn es vom Nachbargrundstück herübergeweht ist. Vorsicht geboten ist auch bei der Nutzung von Laubsaugern: Diese dürfen laut Verordnung nur an Werktagen von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Außerhalb dieser Zeiten kann ein Bußgeld fällig werden. Die Blätter gehören in die Biotonne oder in spezielle Säcke der Stadtreinigung.