Die Ozeane sind Allgemeingut - mit Einschränkungen: Innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Grenze gilt das Recht des jeweiligen Staates. Diese können den Einfluß auf 200 Seemeilen ausdehnen und über wirtschaftliche Fragen, auch den Fischfang, entscheiden. Außerhalb dieser Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) liegt die Hohe See, die mit 65 Prozent bei weitem größte Fläche der Erde. Die Anrainer des Nordostatlantiks haben sich zur Nordostatlantischen Fischereikommission (NEAFC) zusammengeschlossen. Sie regelt hier die Fischerei. Weltweit gibt es 30 solche internationale Organisationen. Einige haben die Befugnis, Fischbestände zu überwachen, Boote zu inspizieren oder Vorschriften für Netze und Leinen zu erlassen. Die NEAFC hat wenig Sanktionsmöglichkeiten, wenn ein fremder Fischer Netze auslegt. Umweltschützer beklagen, daß die Fischerei im Pazifischen und Indischen Ozean, im zentralen und südwestlichen Atlantik keinem Management unterliegt und nicht überwacht wird. Nordatlantik, Südostatlantik, Südmeer und Mittelmeer stehen unter Aufsicht regionaler Abkommen.