Artenschutz: Die Bonner Konvention besteht heute seit 25 Jahren.

Ein Grauwal wandert im Laufe seines Lebens eine Strecke, die einem Ausflug zum Mond und zurück entspricht. Auch viele Vögel legen große Distanzen zurück. So haben einige mitteleuropäische Störche ihr Winterquartier in Südafrika, und Albatrosse fliegen allein schon bei der Nahrungssuche für ihre Jungen bis zu 6000 Kilometer weit. Zum Wohle solcher tierischen Weltenbummler hat die internationale Staatengemeinschaft in der "Konvention zum Schutz wandernder Tierarten", kurz Bonner Konvention, grenzüberschreitende Kooperationen vereinbart. Heute feiert die Konvention ihr 25-jähriges Bestehen.

Etwa 1200 Tierarten oder einzelne stark bedrohte regionale Bestände erhalten durch die Konvention Schutz. Im Anhang I stehen derzeit 100 Arten, die als vom Aussterben bedroht gelten. Zu ihnen gehören Seeadler und Großtrappe; sie sind auch in Deutschland heimisch. Anhang II nennt Arten, deren Schutzstatus deutlich verbessert werden muss, um die Bestände langfristig zu sichern. Zu dieser Kategorie gehören Fledermäuse, Kleinwale und Seehunde.

Die Schutzbemühungen reichen von der internationalen Zusammenarbeit zur Sicherung von Lebensräumen entlang der Wanderrouten über das grenzüberschreitende Jagd- und Fangverbot bis zu Wiederansiedlungsprojekten von Tierarten, die in bestimmten Regionen bereits verschwunden sind. Eine weitere Aufgabe der Konvention ist die Erforschung und Bekämpfung von Hindernissen, die die Globetrotter bedrohen. So verenden Kleinwale, Meeresschildkröten oder Albatrosse häufig als Beifang in Fischernetzen. Den Wasserwanderern setzen zudem Meeresverschmutzung, Schiffskollisionen und Nahrungsknappheit zu.

Um einzelnen Tierarten oder -gruppen gezielt zu helfen, werden Regionalabkommen geschlossen. So widmet sich "Eurobats" dem Schutz der 31 europäischen Fledermausarten und "ASCOBANS" den Schweinswalen in Nord- und Ostsee. Das umfassendste Regionalabkommen ist das AEWA, das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel. 172 Arten sind hier erfasst; 117 Staaten arbeiten zusammen, darunter auch welche, die der Konvention gar nicht beigetreten sind. 107 der zu AEWA gehörenden Vogelarten brüten, überwintern oder rasten in Deutschland.

Neben den Regionalabkommen werden Forschungsprogramme angestoßen oder unterstützt. Der Wissenschaftsrat der Konvention gibt Empfehlungen, welche Tierarten schützenswert sind und für welche Abkommen erarbeitet werden sollten. So entstand zum Beispiel ein Aktionsplan für sechs Gazellen- und Antilopenarten der Sahel-/Saharazone. Er empfiehlt, die stark bedrohten Bestände durch Nachzuchten aus Zoos wieder zu stabilisieren.

Dr. Klaus Töpfer, Chef des UN-Umweltprogramms, betonte in einer Grußbotschaft zu einer früheren Vertragsstaaten-Konferenz der Bonner Konvention: "Wandernde Tierarten sind die wichtigsten Symbole des gemeinsamen Naturerbes und Bindeglieder der Ökosysteme über Länder und sogar Kontinente hinweg." Töpfer wird heute eine Festrede in Berlin halten. Zu Ehren der Konvention, die 29 Staaten am 23. Juni 1979 aus der Taufe hoben, und der heute 86 Nationen angehören.

Die Konvention im Internet: www.cms.int