Grundsätzlich sind Ärzte im Falle eines Notfalls zur Behandlung verpflichtet. Um einen Notfall handelt es sich allerdings nur bei einer plötzlich auftretenden Gesundheitsstörung, die eine sofortige Behandlung erfordert.

Sollte ein Arzt in so einem Fall die Behandlung verweigern, können sich betroffene Patienten beschweren. Ärzte, die dem Krankenkassenärztlichen Verband angehören, haben eine Behandlungspflicht gegenüber gesetzlich versicherten Patienten. Allerdings können Termine auf das nächste Quartal oder einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, wenn der Arzt zeitlich bereits voll ausgelastet ist. Beschwerden wegen einer Nichtbehandlung - auch bei Notfällen - können sowohl an die Krankenkasse als auch an die zuständige Ärztekammer geschickt werden. Diese reichen die Beschwerde dann zur Bearbeitung an die Kassenärztliche Vereinigung weiter. Bei der Suche nach einem Arzt können auch die jeweiligen Patientenberatungen der Krankenkassen, Ärztekammer, Kassenärztlichen Vereinigung oder Verbraucherzentrale helfen.

Wichtige Kontaktadressen:

- Ärztekammer Hamburg, Humboldtstr. 56, 22083 Hamburg, Tel.: 228 02-596, Fax: 20 22 99-400, E-Mail: post@aekhh.de ,

- Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH), Humboldtstraße 56, 22083 Hamburg, Tel.: 228 02-0, Fax.: 228 02-420,

- Patientenberatung von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung: Telefonnummer: 228 02-650

- Verbraucherzentrale, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, telefonische Patientenberatung: 248 32-230,

- Patienteninitiative Hamburg, Tel. 279 64 65, Fax: 27 87 77 18, E-Mail: i nfo@patienteninitiative.de

(hpmc)