Amtsgerichtsdirektor a. D. Otto Prosiegel, Sohn Fritz Prosiegels, verfügte 1964 in seinem Testament, dass sein gesamtes Vermögen dem Studierendenwerk Hamburg vererbt wird. Gleichzeitig legte er fest, dass aus den Erträgen Stipendien an fachlich und sozial besonders engagierte Lehrerkinder vergeben werden, die in Hamburg geboren sind und an einer Hamburger Hochschule studieren.

Darüber hinaus müssen sich Bewerber durch eine "besondere wissenschaftliche Begabung und Leistung auszeichnen". Seit 1978 vergibt das Studierendenwerk Hamburg alle zwei Jahre diese Stipendien. Die Beträge werden den persönlichen Bedürfnissen der Studierenden angepasst.