Wer irrtümlich an einen kostenpflichtigen Service geraten ist, dem bleibt ein dreistufiger Reaktionsweg. Das erste Argument lautet: Es kam kein...

Wer irrtümlich an einen kostenpflichtigen Service geraten ist, dem bleibt ein dreistufiger Reaktionsweg. Das erste Argument lautet: Es kam kein Vertrag zustande, denn der Kunde wusste von dem Preis nicht und kann diesem nicht aktiv zugestimmt haben. Hilfsweise kann man, falls doch ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen (Regel gilt für alle Verträge via Internet). Drittens lässt sich der Vertrag anfechten, weil nur eine kostenlose Nutzung gewollt war, kein kostenpflichtiges Abo.